Ulrich Galinsky
In der vergangenen Woche erreichte die Fraktionen im Gemeinderat die Mitteilung der Gemeindeverwaltung, dass die am 02.09.2021 geplante Sitzung des Ausschusses „Abgaben und Gebühren“ mangels Besprechungspunkten ausfällt.
Dieser Ausschuss hat seit der letzten Kommunalwahl überhaupt noch nicht getagt!
Neue Gesichter bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN meinten nach der Kommunalwahl, die Ausschüsse des Gemeinderates umbenennen und diesen Ausschuss einrichten zu müssen. In ihrer Ansicht wurden sie durch CDU und FDP unterstützt und haben erst einmal der Gemeindeverwaltung unnötige Arbeit verschafft, weil die Zuständigkeitsordnung den grünen Wunschvorstellungen angepasst werden musste.
Ferner muss man wissen, dass die Gemeindeordnung NRW Städte und Gemeinden im § 57 verpflichtet, einen Hauptausschuss, einen Finanzausschuss und einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Es bleibt Geheimnis der anderen Parteien, weshalb man finanzielle Angelegenheiten nicht eindeutig dort belässt, wo sie hingehören, nämlich in dem vom Gesetzgeber geforderten Finanzausschuss.
Vielleicht sollte man sich auch einmal Gedanken über Begrifflichkeiten machen, ehe man alles von den Füßen auf den Kopf stellt.
Zu den Abgaben gehören grundsätzlich Steuern und Gebühren. Der Staat erhebt von seinen Bürgern aufgrund öffentlicher Finanzhoheit Steuern zur Erzielung von Einnahmen. Für Steuern gibt es keine direkte Gegenleistung. Ein besonders bitterer Beschluss war die Grundsteuererhöhung vom Anfang dieses Jahres. Weil CDU, FDP und GRÜNE unbedingt die vorhandenen Sportplätze nach ihrem Gusto durch Fördermittel des Landes NRW „modernisieren“ wollten, musste die Gemeinde die Grundsteuer erhöhen, um erforderliche Eigenmittel bereitstellen zu können. Nun sind aber durch das Land NRW keine Fördermittel bereitgestellt worden, was die SPD-Fraktion im Übrigen angenommen hatte und auch deshalb gegen die Steuererhöhung gestimmt hatte. Die erhöhte Grundsteuer ist aber für 2021 von uns Steuerzahlern auch ohne „Sportplatzmodernisierung“ zu erbringen.
Gebühren sind im Gegensatz zu Steuern Zahlungen für besondere Leistungen oder für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Aufwendungen für den betreffenden Verwaltungsbereich nicht übersteigen. Mögliche Kostenüberdeckungen sind an den Gebührenzahler nach dem Kommunalabgabengesetz NRW zu erstatten, Kostenunterdeckungen nachzufordern (z.B. Wasser- und Abwassergebühren). Über Steuern und Gebühren wird in aller Regel in den Haushaltsberatungen in der Regel vor Jahresende in allen übrigen Ausschüssen beraten und letztlich im Gemeinderat entschieden. Dieser Ausschuss ist so überflüssig wie ein Kropf.
Für diesen, m.E. unnötigen Ausschuss hat man leichtfertig den Schulausschuss geopfert. Schulangelegenheiten sind nun im überfrachteten Sozialausschuss beheimatet.