Schulpolitik

Öffentliche Schulen in Neunkirchen-Seelscheid

Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn in ihrem Bereich ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Die Schulen sind nach Schulform und Schulart zukunftsorientiert weiter zu entwickeln. Die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern sind bei der Feststellung des Bedürfnisses zu berücksichtigen.

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14.02.2013: Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid im Ziel!

Ulrich Galinsky

Die Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid hat am 12.Februar 2013 die endgültige Errichtungsgenehmigung von der Bezirksregierung Köln erhalten, nachdem die dafür erforderlichen Anmeldezahlen nach dem Schulgesetz erreicht wurden. Damit hat auch Neunkirchen-Seelscheid ab dem Schuljahr 2013/14 eine zukunftssichere Schule, in der alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II unter einem Dach erreicht werden können.

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01.02.2013: Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid auf der Zielgeraden

Ulrich Galinsky

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Neunkirchen-Seelscheid steht noch bis zum Mittwoch, dem 06.02.2013, 12.00 Uhr vor einer schulpolitischen Entscheidung mit weitreichender Bedeutung für unsere Gemeinde.
Diese Entscheidung wird jedoch nicht von den Bewahrern bestehender Strukturen oder einer mehr oder weniger lauten Minderheit bestimmt, über deren wahre Beweggründe und mangelnde Weitsicht gerätselt werden darf. In Hennef unterstützen Haupt- und Realschule die Gründung der zweiten Gesamtschule in Hennef, obwohl auch dort diese beiden derzeit bestehenden Schulen auslaufen werden.

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24.08.2012: Weiterführende Schulen in Neunkirchen-Seelscheid (Teil 7)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Schulen sind nach dem Schulgesetz NRW das Land Nordrhein-Westfalen und die Schulträger gemeinsam verantwortlich.
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist verpflichtet, Schulen zu errichten oder fortzuführen, wenn in ihrem Bereich ein Bedürfnis besteht und die durch Gesetz vorgegebene Mindestgröße gewährleistet ist.
Die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern sind bei der Feststellung des Bedürfnisses zu berücksichtigen.

Durch die Vorgaben der Oberen Schulaufsicht, die Eltern der Grundschulen zu befragen, ist der Elternwille definiert. Ob eine Schule tatsächlich ihren Betrieb aufnehmen kann (Genehmigungsvorbehalt der Bezirksregierung) entscheiden wiederum Eltern des 4.Jahrgangs.

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17.08.2012: Weiterführende Schulen in Neunkirchen-Seelscheid (Teil 6)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 19.07.2011 haben CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen gemeinsame Leitlinien für die Ausgestaltung des Schulsystems vereinbart, die einen zwölf Jahre währenden Schulfrieden begründen sollen. Aus diesem schulpolitischen Konsens ist auch die Sekundarschule entstanden, die erstmalig ihren Betrieb im Schuljahr 2012/13 z.B. in Eitorf, Lohmar und Ruppichteroth aufnehmen wird. Das 6.Schulrechtsänderungsgesetz trat am 26.10.2011 in Kraft.

Die Gesamtschule ist dagegen über 200 Jahre alt, denn Wilhelm von Humboldt, der als Stammvater des deutschen Liberalismus gilt, hatte bereits 1809 eine ausführliche Konzeption der Gesamtschule entwickelt und 1812 das Abitur vereinheitlicht.

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10.08.2012: Weiterführende Schulen in Neunkirchen-Seelscheid (Teil 5)

Ulrich Galinsky

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, neben dem Ergebnis der Elternbefragung (siehe Teil 3) sind bei einem entsprechenden Antrag des Schulträgers (Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid) u.a. der Bezirksregierung Köln vorzulegen:
  • ein anlassbezogener Ratsbeschluss,
  • eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung und
  • der Beteiligungsnachweis der Schulkonferenzen der aufzulösenden Schulen (eine Zustimmung zum Ratsbeschluss ist nicht erforderlich).
Die Errichtung von Schulen des längeren gemeinsamen Lernens erfolgt jahrgangsweise. Die Auflösung anderer Schulen erfolgt sukzessiv, also ebenfalls jahrgangsweise. Für den Fall, dass in Neunkirchen eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens ab dem Schuljahr 2013/14 errichtet wird, bestehen Haupt- und Realschule in Neunkirchen noch bis zum Schuljahresende im Jahr 2018! (weiterlesen)
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03.08.2012: Weiterführende Schulen in Neunkirchen-Seelscheid (Teil 4)

Ulrich Galinsky

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die schriftliche Befragung der Eltern (mindestens der Jahrgänge 3 und 4) setzt Informationsveranstaltungen an den drei Grundschulen voraus. Dabei sollten die Eltern vor einer Befragung so umfangreich informiert werden, dass ihnen eine realistische Einschätzung darüber möglich ist, wie das neue Schulangebot für sie konkret aussehen könnte und wie die pädagogische Konzeption der Schule aussehen wird.

Soll eine Sekundarschule beantragt werden, muss die Organisationsform im Fragebogen benannt werden, die eingerichtet werden soll. In der Sekundarschule findet gemeinsames Lernen in den Jahrgängen 5 und 6 statt.
Ab dem 7.Jahrgang werden Sekundarschulen

ohne äußere Leistungsdifferenzierung (integriert), mit äußerer Leistungsdifferenzierung in einigen Fächern (teilintegriert)
oder nach Klassen getrennt in drei Bildungsgängen bzw. auf zwei Anforderungsebenen (kooperativ) geführt.
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27.07.2012: Weiterführende Schulen in Neunkirchen-Seelscheid (Teil 3)

Ulrich Galinsky

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

um die Erörterungen des „Runden Tisches“ (siehe Teil 1) im Frühjahr dieses Jahres zu einem Ergebnis zu bringen, führten die Grundschulen eine Befragung bei den Eltern der ersten drei Jahrgänge durch.
Befragt nach voraussichtlicher Anmeldung äußerten sich 477 von 654 befragten Eltern.

Danach entschieden sich
- für die Hauptschule 8 (1,7 %),
- für die Realschule 40 (8,4 %),
- für das Gymnasium 119 (24,9 %),
- für die Sekundarschule 16 (3,4 %) und
- für die Gesamtschule 140 Eltern (30,2 %).

150 Eltern waren noch unentschlossen und 177 Eltern gaben ihre Fragebogen nicht zurück. (weiterlesen)

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20.07.2012: Weiterführende Schulen in Neunkirchen-Seelscheid (Teil 2)

Ulrich Galinsky

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Schulentwicklungsplan (SEP) der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wurde über Jahre dargestellt – so auch noch Ende 2011, dass Haupt- und Realschule in ihrem Bestand nicht gefährdet sind. Grundlage dafür waren Prognosen, die auf dem Elternwahlverhalten vorangegangener Jahre basierten.
Diese Prognosen waren solange „stimmig“, wie es ausschließlich Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien in der Gemeinde bzw. in naher Umgebung gab und die Gesamtschule Hennef Schülerinnen und Schüler aus der Umgebung nur restriktiv aufnahm.
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13.07.2012: Weiterführende Schulen in Neunkirchen-Seelscheid (Teil 1)

Ulrich Galinsky

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

dieses Thema erhitzt zurzeit einige Gemüter und wirft zahlreiche Fragen auf.
Momentan gibt es zwei öffentliche weiterführende Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, die Haupt- und die Realschule. Diese Schulen müssen nach dem Schulgesetz NRW (SchulG) bei Errichtung und auf Dauer von fünf Jahren mindestens zweizügig sein. 28 Schülerinnen und Schüler gelten dabei als Klasse.Haupt- und Realschulen können unter bestimmten Bedingungen (§ 82 Abs 4 und 5 SchulG NRW) auch mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden. Bei weniger als 18 Anmeldungen ist die Einrichtung einer Eingangsklasse zu versagen (Verwaltungsgericht Minden/Oberverwaltungsgericht Münster, Az: 19B841/11 vom 04.08.2011). (weiterlesen)

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27.06.2012: Aktuelles zum Thema Schulen in Neunkirchen-Seelscheid

Ulrich Galinsky

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Dienstag, dem 26.06.2012, empfahl der Schulausschuss der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid einstimmig dem Rat der Gemeinde, am 03.07.2012 nachfolgende Beschlüsse zu fassen: Der Bürgermeister wird beauftragt,
  • eine Elterninformation zur Gesamt- und zur Sekundarschule sowie zur Haupt- und Realschule in den Grundschulen in Neunkirchen, Seelscheid und Wolperath (mit Beginn des Schuljahres 2012/13, also nach den Sommerferien) durchzuführen.
  • Ferner findet danach eine Elternbefragung der Schuljahre 3 und 4 statt.
  • Auf der Grundlage der Elternbefragung ist dann ggf. die Errichtung einer Gesamt- oder Sekundarschule bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
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21.06.2012: SPD-Antrag auf Einrichtung einer Gesamtschule

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die SPD hat mit ihrem Antrag „Gesamtschule in Neunkirchen-Seelscheid“ erreicht, dass sich fast alle Parteien im Gemeinderat für die Einrichtung einer Gesamtschule ausgesprochen haben. Wer war dagegen? Nur die FDP!

Diese FDP versucht derzeit aus rein wahltaktischen Gründen mit ihren Antrag „Realschule plus“ die Stimmen derer einzufangen, die in der Realschule lernen bzw. mitarbeiten.
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02.05.2012: Ein Transrapid, der 2011 in Sachen Bildung an Neunkirchen-Seelscheid vorbeirauschte

Karin Jagusch

Liebe Eltern in Neunkirchen-Seelscheid,

am 26.04.2012 fand in der Aula der Hauptschule eine erste und schon gut besuchte Informationsveranstaltung zur Gesamtschule bzw. zur Sekundarschule statt. Weitere Veranstaltungen sollen in den drei Grundschulen der Gemeinde folgen. Was die Selbstdarstellung des Antoniuskollegs in diesem Zusammenhang sollte, blieb anwesenden Bekannten und mir allerdings schleierhaft.

Es geht momentan nicht darum, Konkurrenz zum Gymnasium in Neunkirchen zu schaffen, sondern in einer kleiner werdenden Gemeinde mit weniger Kindern unter anderem sicherzustellen, dass auch in Zukunft noch alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I in Neunkirchen erworben werden können.
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21.03.2012: Dornröschen ist wach!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

als bei mir am 19.März 2012 um kurz nach 13.00 Uhr das Telefon klingelte, war ich sowohl über den Anrufer als auch von seiner Frage überrascht. Kein Geringerer als der Bürgermeister fragte, ob die SPD-Fraktion eine Dringlichkeitsentscheidung unterzeichnen würde, die den Antrag auf Genehmigung einer Gesamtschule in Neunkirchen im Sommer 2012 enthält.
Am 06.03.2012 hatte die SPD-Fraktion im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler einen Antrag auf Einrichtung einer Gesamtschule gestellt. Wir hatten damit gewartet, bis der Anmeldeschluss für die Gesamtschule Much-Ruppichteroth gekommen war und gingen davon aus, dass ein Schulbeginn in Neunkirchen frühestens zum Schuljahresbeginn 2013/14 möglich sei. Wenn dies bereits zum Schuljahresbeginn 2012/13 möglich wird, umso besser!
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15.03.2012: Gesamtschule Much/Ruppichteroth - Scheitern der Erpressung sollte geheim bleiben!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Sie erinnern sich sicherlich: Much und Ruppichteroth baten unsere Gemeinde um Zustimmung zur Gründung ihrer Gesamtschule, und Herr Meng, seine CDU und die FDP knüpften hieran dreiste und unverschämte Bedingungen. Sie erinnern sich sicherlich auch daran, dass wir (und auch Bündnis90/DIE GRÜNEN) hiervor deutlich gewarnt haben; wir wollten eine einfache Vereinbarung mit den Zusicherungen, dass „Neunkirchen-Seelscheid dann keine Bedenken gegen eine Gesamtschule in Much hat, wenn Much keine Bedenken gegen eine zukünftig eventuell mögliche Gesamtschule in Neunkirchen-Seelscheid hat.“

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01.02.2012: Herr Meng und seine CDU wollen Gesamtschule Much verhindern!

In der Ratssitzung am 26.01.2012 wurde unter anderem auch der Punkt "Gesamtschule in Much und Ruppichteroth" behandelt. Bei diesem Punkt haben Herr Meng, seine CDU, die FDP und „Wir für Neunkirchen-Seelscheid“ den Muchern und den Ruppichterothern mal deutlich gezeigt, wo der Hammer hängt.

Worum ging es?

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26.10.2011: Schulen in und um Neunkirchen-Seelscheid

Nordrhein-Westfalen ist in Bewegung. Die NRW-Schullandschaft wird im Konsens mit der Landes-CDU reformiert. Kindertagesstätten erhalten mehr Förderung, Eltern werden entlastet. Die Studiengebühren sind bereits abgeschafft. Und endlich erhält Vorsorge ein größeres Gewicht als teure Sozialreparatur.

Nordrhein-Westfalen steht zugleich für einen neuen Politikstil. Die SPD setzt auf den Dialog mit den Betroffenen und den politisch Andersdenkenden.
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27.01.2012: Kurze Beine, kurze Wege

Ulrich Galinsky

Was für Grundschüler gilt, sollte auch für alle anderen Schülerinnen und Schüler gelten. Man kann es sogar in den §§ 78 und 82 des Schulgesetzes (SchulG NRW) nachlesen. Danach sind Gemeinden als Schulträger öffentlicher Schulen verpflichtet, Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern sind bei der Feststellung des Bedürfnisses zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Schulträger gesetzlich verpflichtet, ihre Schulen nach Schulform und Schulart zukunftsorientiert weiter zu entwickeln.
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