Wolfgang Maus Das Ausmaß der Hochwasserkatastrophe hat uns alle betroffen gemacht. Auch dem letzten Klimaleugner müsste es jetzt dämmern, dass die Klimaveränderungen im Wesentlichen hausgemacht sind und das Umsteuern noch schneller vollzogen werden muss, wenn das angestrebte 1,5°C-Ziel überhaupt noch erreicht werden kann.
Daneben müssen auch die Klimafolgen und deren Abwehr stärker in den Blick genommen werden. Letztlich tragen wir alle durch die Versiegelung der Flächen und der erforderlichen Ableitung des Niederschlagswassers dazu bei, dass Flüsse über die Ufer treten und sonst harmlose Bäche zu reißenden Strömen werden.
Schon seit Jahren führen Starkregenereignisse dazu, dass die großen Flüsse über die Ufer treten. Nunmehr haben insbesondere Überschwemmungen ortsnaher Gewässer und Bachläufe, über die auch die Entwässerung der bebauten Bereiche stattfindet, zu den verheerenden Folgen geführt.
In jedem Bebauungsplanverfahren ist Art und Umfang der Entwässerung der baulich nutzbaren Grundstücks- und Straßenflächen ein entscheidendes Kriterium. Oftmals sind Bodenverhältnisse anzutreffen, die die eigentlich sinnvolle Versickerung oder Verrieselung von gesammeltem Oberflächenwasser nicht zulassen. Im Baugesetzbuch ist ausdrücklich geregelt, dass die Straßenentwässerung Bestandteil einer Erschließungsstraße ist.
Um solche Entwässerungseinrichtungen wirtschaftlich betreiben zu können, bedienen sich die Gemeinden der Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwanges. Folglich müssen alle von der Straße erschlossenen Grundstücke das auf befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ebenfalls in den vorhandenen Kanal einleiten. Dabei ist das eigentlich nur dort sinnvoll, wo auf den Grundstücken selbst keine Möglichkeit der schadlosen Beseitigung des Regenwassers möglich ist, trifft aber alle Anlieger gleichermaßen. Bei einer differenzierten Betrachtung der Örtlichkeiten ließe sich die abzuleitende Niederschlagsmenge durchaus reduzieren.
Stattdessen müssen die Wassermengen über Regenrückhalte- und Regenklärsysteme in Vorfluter oder Gewässer geleitet werden, mit den katastrophalen Folgen bei Starkregenereignissen. Denn Leidtragende auf Grund der Topographie sind insbesondere die unterhalb liegenden Gemeinden, deren Gewässer die Wasserfracht nicht aufnehmen können. Würde man in Baugebieten dort, wo auf Grund der Bodenverhältnisse eine gezielte Versickerung erschwert oder gar nicht möglich ist, Flächen von Bebauung freihalten und zur Retention oder Verrieselung des Niederschlagswassers nutzen, könnte ein Beitrag im Kampf gegen Überschwemmungen geleistet werden. Zu denken ist auch an die verpflichtende Begrünung von Dachflächen zur Aufnahme von Regenwasser. Auch dies kann einen solidarischen Beitrag der Kommunen im Kampf gegen das Hochwasser darstellen.