Haushaltsberatungen 2023

Veröffentlicht am 03.03.2023 in Allgemein

Unsere Anträge - vielfältig und innovativ

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Haushaltsrecht wird traditionell auch als das „Königsrecht des Rates“ bezeichnet. Unstrittig gilt
hier der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit für die gesamte Haushaltswirtschaft der Gemeinde und ist
in Bezug auf jede einzelne Maßnahme zu beachten. In erster Linie hat die Gemeinde die ihr
obliegenden Aufgaben zum Wohle ihrer Bürger:innen zu erfüllen.

Unter dieser Prämisse hat die SPD-Fraktion auch dieses Jahr ihre internen Haushaltsplanberatungen
am 28.01.2023 durchgeführt. Wir haben uns umfassend mit den Eckdaten des
Haushaltsplanentwurfes beschäftigt und dementsprechend Anfragen und Anträge, die das Wohl
unserer Gemeinde und seiner Bürger:innen im Blick haben, entwickelt und der Verwaltung
übermittelt.

Wir möchten weiterhin vorausschauend – also mittel- bis langfristig – beständig planen, so dass wir
unsere lebenswerte Heimat sozial gerecht und zukunftsfähig weiterentwickeln werden.

Demzufolge haben wir auch in Bezug auf weitere Investitionsfördermöglichkeiten durch Land und
Bund beispielsweise in Bezug auf unsere Straßen, die Verwaltung damit beauftragt, den Ausbau der
Bundesstraße 507 zwischen ihrem ausgebauten Teil (Lohmar bis Pohlhausen) und Ingersauelermühle
(B 478) zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan zu beantragen. Der für heutige
Verkehrsanforderungen schlecht geeignete Zustand der B 507 auf dem Gebiet der Gemeinde
Neunkirchen-Seelscheid ist allgemein bekannt. Diese Bundesstraße ist lediglich auf dem Lohmarer
Stadtgebiet ausgebaut. Der weitere Verlauf in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid bis zur B 478
(Bröhlbachtal) entspricht nicht den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) und hat keine
ausreichende Fahrbahnbreiten und keine Rand- bzw. Seitenstreifen. Für den Radverkehr ist er daher
absolut ungeeignet.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, den Ausbau der Raiffeisenstraße zur Aufnahme in das
GVFG-Stadtverkehrsförderungsprogramm zu beantragen. Die notwendigen Vorarbeiten zur
Aufnahme in dieses Förderprogramm sind so vorzunehmen, so dass die Antragsfrist (1. Juni 2023)
eingehalten wird. Die Raiffeisenstraße ist außerorts eine nur provisorisch angelegte Teilstrecke
zwischen den Hauptorten Seelscheid und Neunkirchen. Sie ist in ihrem desolaten Zustand als
wichtige Verbindungs- und Zubringerstraße nicht geeignet.

Wie bereits in der letzten Ausgabe erwähnt, werden in den anstehenden Haushaltsberatungen im
März unsere Anträge zusammen mit zahlreichen weiteren beraten, über die Ergebnisse werden wir
weiterhin berichten.

Abschließend möchten wir unsere Bürgermeisterin Nicole Berka herzlich zurück aus dem
Mutterschutz begrüßen und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Jessica Stommel
Stellvertretende SPD- Fraktionsvorsitzende

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