Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden,
dass die Vorschriften im SGB II über die Regelsätze
für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind.
Sie werden dem Anspruch auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums und
der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nach Artikel
1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Sozialstaatsgebot)
durch den Staat nicht gerecht.
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