Wer hat`s erfunden?

Veröffentlicht am 10.02.2010 in Familie und Jugend

Am vergangenem Wochenende wurde man beim Lesen des Mitteilungsblattes für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid unweigerlich an die Werbung für ein Schweizer Kräuterbonbon erinnert.

  • Da liest man bei der CDU auf Seite 10: „Fachkundige Gäste waren am 28.01. eingeladen, um über Erfahrungen mit eigenem Jugendamt zu informieren. Die SPD, die diese Informationen im Vorfeld ausdrücklich wünschte, teilte jedoch vor der Sitzung mit, dass sie gegen ein eigenes Jugendamt sei.“
  • Die FDP behauptet auf Seite 11: „Die FDP hatte diese Sitzung beantragt, um allen Ratsmitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren.“ [Anm.: Ausschüsse sind nur zum Teil mit Ratsmitgliedern besetzt!]
  • Auf Seite 12 berichten DIE GRÜNEN – als einzige richtig: „Auf unseren Antrag hin bestand die Möglichkeit, mit Vertretern des Kreisjugendamtes sowie Vertretern kreisangehöriger Kommunen zu sprechen.
Weil Bürgermeister, CDU und FDP seit – sage und schreibe – dem 28.11.2007 um das Thema „Stadt Neunkirchen-Seelscheid mit eigenem Jugendamt“ wie die Katze um den heißen Brei schleichen, hat die SPD Neunkirchen-Seelscheid zwischenzeitlich
  • mit anderen Kommunalpolitikern gesprochen, deren Städte eigene Jugendämter haben; [Anm.: In NRW gibt es allerdings noch keine Stadt mit eigenem Jugendamt, die so wenige Einwohner wie Neunkirchen-Seelscheid hat],
  • den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises um die schriftliche Beantwortung von Fragen zum Thema "Jugendamt" gebeten und
  • ein sehr informatives Gespräch mit den zuständigen Damen und Herren seines Kreisjugendamtes in stressfreier Atmosphäre führen können.
Wir waren der Meinung, uns nach Ablauf von mehr als zwei Jahren die selbige bilden zu dürfen!
Wir hatten unsere Stellungnahme auszugsweise am 29.01.2010 im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Den vollen Wortlaut finden Sie hier unter dem 27.01.2010. Interessant sind die Aussagen, die sich die FDP wieder über die SPD anmaßt. Da schreibt ausgerechnet jemand über eine Sitzung, an der er nicht teilgenommen hat, verwechselt Gustaf und Gasthof und wird auch vom Fraktionsvorsitzenden nicht korrigiert, der als Zuhörer an der Sitzung teilgenommen hatte.
Die SPD hat in dieser Angelegenheit keinerlei Beratungsbedarf! Vielmehr bestanden ernsthafte Bedenken, über einen zweifelhaften Antrag der CDU abzustimmen.
Mit einem zweiseitigen, „konspirativ vorbereiteten“ Antrag glaubte die CDU, den Familienausschuss überraschen zu müssen und erwartete allen Ernstes, dass alle anderen Parteien über das CDU-Stöckchen springen und diesem Antrag ad hoc zustimmen. Vielleicht sollte die CDU die Beratungszeit selbst nutzen, um ihren unausgegorenen Antrag nicht zur Abstimmung zu stellen. Ansonsten müsste der Bürgermeister – wie er sich zuweilen ausdrückt – diesen CDU-Antrag „in die Tonne kloppen“. Ein kurzer Blick auf den „völlig unbekannten“ CDU-Antrag hinderte die FDP nicht, der CDU bereits Zustimmung in der Sache zu signalisieren. Wir informieren Sie gerne weiterhin bis zum 09.05.2010 - nötigenfalls auch darüber hinaus - über das weitere Geschehen an dieser Stelle und über die Medien.
* * * * *
In der Sitzung des Familienausschusses am 09.02.2010 wurde der angesprochene CDU-Antrag totgeschwiegen und durch eine neue Beschlussvorlage der Verwaltung ersetzt. Aus dem Kleingedruckten dieser Beschlussvorlage geht hervor, dass die vorgelegte CDU-Formulierung für den Ratsbürgerentscheid unzulässig ist. Darüber hinaus wird in der Sitzungsvorlage davon gesprochen, dass man im Innenministerium Bedenken hat, Ratsbürgerentscheide zusammen mit der Landtagswahl durchzuführen. Die SPD-Fraktion hatte im Juni 2009 gefordert, einen Ratsbürgerentscheid zusammen mit der Kommunalwahl am 30.08.2009 durchzuführen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten entscheiden, ob Neunkirchen-Seelscheid beantragen soll, Stadt zu werden.
  • Dies hat die Ratsmehrheit mit Stimmenmehrheit von CDU und FDP am 25.06.2009 verhindert. Stattdessen hatte der Bürgermeister vorgeschlagen, einen Ratsbürgerentscheid zusammen mit der Landtagswahl durchzuführen. [Anm.: Der Rat sowie die Bürgerinnen und Bürger müssten erst informiert werden, bevor ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt werden könne. Das Gesetz fordert andererseits die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids innerhalb von drei Monaten, nachdem der Rat beschlossen hat, einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen.]
  • Der Ratsbürgerentscheid ist eine schwarz-gelbe "Erfindung", die erst im Oktober 2007 in das so genannte Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung aufgenommen wurde. Von Bedenken gegenüber der gleichzeitigen Durchführung von Ratsbürgerentscheiden und Landtagswahlen steht nichts im Gesetz!
  • Erst im vergangenen Jahr hat diese Landesregierung durchgesetzt, dass ab 2014 die Europawahl zusammen mit der Kommunalwahl durchgeführt wird. Wir hoffen, dass der Wähler nicht überfordert ist, zwei Stimmen im gleichen Wahllokal beim gleichen Wahlvorstand abzugeben.
Erneut stellt sich die Frage: "Wer hat's erfunden?" Im Übrigen ist die Beantragung der Übernahme der Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe erst dann möglich, wenn durch Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden wurde, dass Neunkirchen-Seelscheid mittlere kreisangehörige Stadt wird.
Unsere Bürgerinnen und Bürger - und nicht der Gemeinderat - sollen entscheiden, ob dieser Antrag durch den Bürgermeister überhaupt gestellt werden soll! Diese Entscheidung ist nicht reversibel, es sei denn die Einwohnerzahl von Neunkirchen-Seelscheid sinkt unter 15.000 Einwohner.

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