Rede des SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Schmitz

Veröffentlicht am 30.11.2005 in Ratsfraktion

Peter Schmitz

Neunkirchen-Seelscheid wird deutschlandweit Beachtung finden - als Gebührenspitzenreiter

Herr Bürgermeister,
liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
meine Damen und Herren,

gleich werden CDU und FDP wieder einmal über mich herfallen. Sie werden mich beschimpfen und behaupten: "Die SPD lehnt aus verwerflichen, weil taktischen und rein parteipolitischen Gründen die höheren Abwassergebühren ab."

Dabei wissen die ganz genau, dass dieser Vorwurf absolut falsch ist. Dieses von beiden Parteien inzwischen oftmals wiederholte verbale Prügelritual, dieses hilflose Argumentieren gegen die überzeugenden SPD-Argumente, das Alles lässt meine Fraktionskolleginnen und -Kollegen und mich mittlerweile völlig kalt, denn wenn nicht wir Ratsmitglieder, wer denn dann ist für die Kontrolle des Bürgermeisters, der in Personalunion auch noch CDU-Parteivorsitzender und Chef der Verwaltung ist, denn sonst zuständig? Und wer denn sonst hat die Aufgabe, den großen zweiten CDU-Mann im Rathaus, den Beigeordneten und Vorstand der AÖR kritisch zu begleiten?

Genau diese, uns vom Wähler übertragene Aufgabe leisten wir. Wir leisten sie gerne und ich möchte sogar sagen: wir leisten sie sehr gut - wenn auch inzwischen ganz alleine.

Und weil das so ist, erläutere ich Ihnen allen heute sehr gerne zum wiederholten Male, warum unsere Argumente die besseren Argumente sind.

Sie können auch getrost davon ausgehen, dass sich die SPD das Problem "Abwassergebühren" bereits bei der Beratung des Wirtschaftsplanes 2005 nicht einfach gemacht hat. Gleiches kann ich auch für unsere Beratungen über die jetzt vorliegenden Gebührensatzungen und Realsteuerhebesätze 2006 bestätigen.

Ganz besonders wichtig haben wir dabei den § 10 der Gemeindeordnung NRW genommen. Und diesen Satz sollten Sie sich alle einprägen, denn in diesem Gesetz ist festgeschrieben (Zitat): "Auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen ist (zwingend) Rücksicht zu nehmen."

Lassen Sie mich vor diesem Hintergrund zunächst anmerken, dass der Bund der Steuerzahler festgestellt hat, dass Neunkirchen-Seelscheid schon vor 1 Jahr zu den im Abwasserbereich teuersten Gemeinden zählte. Die Jahresabwassergebühren lagen in unserer Gemeinde für einen 4-Personenhaushalt bezogen auf 200 cbm Frischwasserverbrauch und 130 qm bebauter Fläche bei sage und schreibe 1.024 €. Wir wollen uns erst gar nicht mit der Gemeinde Raesfeld im Kreis Borken vergleichen, wo für die gleiche Leistung nur 246 € zu zahlen waren, aber hier in Neunkirchen-Seelscheid waren die Abwassergebühren schon vor einem Jahr etwa doppelt so hoch wie bei der "statistischen Durchschnittsgemeinde".

Beschlossen wurden diese Gebühren vor einem Jahr im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid von der hiesigen "Jamaicakoalition".

Ganz im Gegensatz zum ehemaligen FDP-Gemeindedirektor, dem die Gebühren nicht niedrig genug sein konnten, forderte die FDP nach der letzten Kommunalwahl: "Es sind kostendeckende Gebühren zu erheben!". Was das bedeutet, das lag und liegt quasi auf der Hand. Die FDP sagte nichts anderes als: "Egal was es kostet - der Bürger bezahlt es ja!" Heute setzt die FDP sogar noch einen drauf, indem sie fordert, dass die eh schon sehr gebührenträchtigen Abschreibungen nur auf 50 Jahre, statt - wie wir fordern - auf 80 Jahre ausgelegt werden sollen. Zu diesem speziellen Thema werde ich nachher noch etwas detaillierter Stellung nehmen.

Wie gesagt, noch vor wenigen Jahren mussten aufgrund der Forderungen des FDP-Gemeindedirektors die niedrigsten Gebühren erhoben werden und heute können die Gebühren für die FDP nicht hoch genug sein.

Die FDP-Wähler werden wohl wissen warum.
Wir verstehen es jedenfalls nicht.

Unsere Bündnis-GRÜNEN sind im Rat nur selten zu hören. Die schwimmen so locker wie möglich mit und machen hier weitestgehend alles mit, was die CDU-Oberen so vorhaben. Aber die sind ganz gewiss nicht grün hinter den Ohren. Die wissen ganz genau, dass die Bundesregelungen und Landesvorschriften im Abwasserbereich von Ihrer Landes- und Bundespartei gewollt sind. Aber dass nicht alle diese Vorgaben absolut vernünftig sind und dass auch etliche überzogene Regelungen zu teilweise enormen Gebührenerhöhungen führen, dass versuchen die GRÜNEN gar nicht erst zu argumentieren.

Und jetzt zu unserer Orts-CDU. Die wollte bekanntlich im Wahljahr 2004 an sinnvolle und maßvolle Gebührenerhöhungen gar nicht erst ran; sogar Unehrlichkeit wurde mir bei der damals unsäglichen, aber unumgänglichen Diskussion vorgeworfen. Unmittelbar nach der Wahl waren für die CDU über 50 % Gebührenerhöhung im Abwasserbereich dann kein Problem mehr.

Toll!

Wir - die Mitglieder der SPD - fordern nach wie vor: "Die Kosten im Abwasserbereich müssen begrenzt werden. Sie dürfen nicht weiter steigen!" Wir haben schon vor 1 Jahr betont, dass es falsch ist, den Vorstand der AÖR unbegrenzt überlegen zu lassen, was so alles im Abwasserbereich wünschenswert ist. Diese Regelung ist falsch, weil daraufhin zwangsläufig berechnet wird, was diese Dinge so alles kosten könnten, um danach dann die Gebühren festzulegen.

Der politische Auftrag an den AÖR-Vorstand muss vernünftigerweise anders lauten.

Unsere leider unbeachtete Vorgabe lautete vor einem Jahr: maximal 5,40 € pro cbm Frischwasser kommen rein und mehr nicht! Und auf diesen Betrag hin wären die Ausgaben zu begrenzen gewesen! Und dementsprechend hätte die AÖR dann auch planen und wirtschaften müssen.

Und um aufzuzeigen, dass dies auch vernünftig und richtig ist, hatten wir in einigen Punkten schon damals dargelegt, wo aus unserer Sicht Ausgabeneinsparungen sinnvoll gewesen wären:

(1) Abwasserbeseitigungskonzept: Die Sanierungsnotwendigkeiten und die Sanierungsreihenfolge unserer Kanäle werden im Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept gab’s aber noch nicht. Und es gibt es auch heute noch nicht. Aber dieses Konzept ist zwingend notwendig, um die Ausgabeansätze sowohl im Erfolgs-, wie auch im Vermögensplan der AÖR festsetzen zu können. Alle diesbezüglichen Ansätze hätten gestrichen werden können.
(2) Kosten zugunsten des Wahnbachtalsperrenverbandes: Klar war und ist, dass der WTV die Kosten für seinen Trinkwasserschutz gefälligst selbst tragen soll. Konsequenterweise hätten die Kosten für die Regenklärbecken vom WTV zu 100 % getragen werden müssen. Hierfür waren alleine in 2005 trotzdem etwa 900.000 € veranschlagt. Wir hatten die Streichung dieser hohen Summe gefordert.
(3) Auch auf die negativen Auswirkungen einer Wegebenutzungsgebühr an die Gemeinde hatten wir hingewiesen.

Wir waren zähneknirschend bereit, die Abwassergebühren um durchschnittlich maximal 21,6 % zu erhöhen und hatten schlussendlich und insgesamt folgerichtig in der Ratssitzung am 15.12.2004 folgende Beschlussfassung beantragt:

a) der Aufteilung in Grundgebühr und Verbrauchsgebühr wird nicht zugestimmt
b) der Aufteilung in Niederschlagswasser- und Schmutzgebühr wird zugestimmt
c) die Gesamtgebühr darf auf 5,40 € pro cbm Frischwasser angehoben werden.
d) der Vorstand wird aufgefordert, auf dieser Gebührengrundlage Möglichkeiten zu finden, die ein weiteres Ansteigen der Gebühr ausschließt.
e) der Aggerverband ist aufzufordern, seine Geschäfts- und insbesondere seine Personalpolitik zu überdenken und die Verbandsbeiträge zu senken.

Unseren vernünftigen Forderungen haben sich bekanntermaßen die anderen Ratsparteien nicht angeschlossen. Die von uns angebotene und schon unglaublich kräftige Gebührenerhöhung war den anderen Parteien bei weitem nicht genug.

Soweit - so schlecht!

Herr Meng, Herr Redenius, meine Damen und Herren,

bedenken müssten Sie bei all Ihrem Handeln eigentlich, dass unsere Bürgerinnen und Bürger schon belastet genug sind. Aber leider Fehlanzeige! Heute geht der Gebührenerhöhungsreigen lustig weiter. Auch höhere Realsteuerhebesätze stehen zur Beschlussfassung an.

Aber das ist noch lange nicht alles. An all die weiteren Steuern, an die ebenfalls eklatant ausufernden Gebühren (im Friedhofsbereich werden wir uneinholbarer Gebührenspitzenreiter sein) und an die ebenfalls ernorm steigenden Beiträge wird von Ihnen ganz offensichtlich nicht gedacht. Fatalerweise wird demnächst dann auch noch die Mehrwertsteuer auf 19 % erhöht. Das wiederum wird dann zwangsläufig für weitere Steuer-, Gebühren- und Beitragserhöhungen verantwortlich gemacht werden.

Ich frage Sie ernsthaft, welcher "Normalbürger" wird das alles noch bezahlen können? Schon im letzten Jahr hatte ich deutlich gemacht, dass das Leben und Sterben in Neunkirchen-Seelscheid kaum mehr zu bezahlen sein würde.

Kommen wir zurück zu den Eckdaten des Abwasserplanes 2006:

Zinsen : rd. 1,41 Mio. €
Abschreibungen : rd. 1,45 Mio. €
sonst. Aufwendungen : rd. 3,69 Mio. €
Insgesamt somit : rd. 6,55 Mio. €

Auf diese Aufwendungen hin erfolgte die nachfolgende Gebührenberechnung, die zwischen CDU, FDP und Bündnisgrünen abgestimmt wurde:

Niederschlagswasser : 0,60 € pro qm versiegelter Fläche (bleibt)
Schmutzwassergebühr : 4,41 € pro cbm-Frischwasser statt 3,95 €
Grundgebühr : 168,00 € statt 144,00 €

Damit werden wir dann beim Bund der Steuerzahler in den zweifelhaften Ruf des Gebührenspitzenreiters kommen.

Aber ganz besonders toll ist, dass diese Gebührenerhöhung von der Ratsmehrheit schon jetzt durchgepeitscht werden wird, obwohl eine Beratung über den Wirtschaftsplan der AÖR noch gar nicht stattgefunden hat. Über keine einzige Ausgabeposition im Abwasserbereich wurde bislang im AÖR-Verwaltungsrat beraten.

Aber weil der Abwasserhaushalt noch gar nicht beraten wurde, werden Sie mich jetzt verständnislos anschauen und baff erstaunt fragen: wo und was kann denn bei den von der AÖR vorgeschlagenen Ausgaben gemindert oder sogar eingespart werden, damit eine Gebührenreduzierung möglich wird?

Richtigerweise müssten Sie aber diese Frage dem Bürgermeister oder dem AÖR-Vorstand stellen. Die beiden sind für die Wahnsinnsgebühren verantwortlich und beide hätten im Sinne des § 10 der Gemeindeordnung eigentlich die nahe liegenden Antworten selbst finden müssen. Aber bekanntermaßen ist "Geld ausgeben" die erklärte Leidenschaft des Bürgermeisters. Sparen war bei ihm all die Jahre nicht angesagt. Für uns ist das leider keine neue Erkenntnis und ändern wir er sich eh nicht mehr.

Wir steckten daher noch zum Jahresbeginn alle unsere Hoffnungen in den neuen Beigeordneten. Aber auch hier: umsonst gehofft! Der neue AÖR-Vorstand tritt in die nicht gerade kleinen Fußstapfen des Bürgermeisters. Nur wenn ich dann auch noch von seinen Augen den weiten Weg an ihm runter auf seine Schuhe blicke, dann wird mir um unsere finanzielle Zukunft erst recht angst und bange.

Trotzdem will ich den beiden heute gerne nochmals mit unseren Recherche-Ergebnissen zu Einsparungsvorschlägen auf die Sprünge helfen:

Kommen wir zunächst zum Thema "Abschreibungen". Die AÖR schlägt 66 Jahre als Abschreibungslaufzeit vor und wir wollen 80 Jahre, weil es die Gebühr um 11 Ct pro cbm reduzieren würde. Fakt ist, je länger eine Abschreibungsfrist gewählt ist, umso niedriger liegt die Gebühr. Der FDP-Antrag, die Abschreibungszeiträume auf 50 Jahre festzulegen und damit die Gebühr in noch weitere Höhen zu treiben, dieser Antrag ist für mich nicht ansatzweise mehr nachvollziehbar.

Die nächste Frage lautet dann: wie steht’s denn heute mit dem Abwasserbeseitigungskonzept?

Richtig ist, dass im Abwasserbeseitigungskonzept alle im Planungszeitraum (und das sind 5 Jahre) erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festzuschreiben sind. Vor Erarbeitung einer Prioritätenliste müssen allerdings die wirtschaftlichsten Sanierungsmethoden gefunden sein. Die Untersuchungen hierzu werden zurzeit immer noch durchgeführt. Das Ing.-Büro Spitzlei & Jossen arbeitet und erst wenn dies Arbeit abgeschlossen ist wird das Ing.-Büro Hartmann unter Berücksichtigung der nach ATV zu bewertenden Schadensklassen eine Prioritätenliste erarbeiten können. Und auch das wird dauern. Und dann muss erst ein Ratsbeschluss her, bevor die ganze Akte zur Bezirksregierung nach Köln geschickt werden kann. Und erst wenn dies alles erfolgt ist und die Bezirksregierung dann irgendwann auch noch mit dem Konzept einverstanden ist, erst dann kann verlässlich gesagt werden, was so alles gemacht werden sollte. Aber veranschlagt sind jetzt schon 180.000 € im Erfolgsplan und noch mal 400.000 € im Vermögensplan. Wir meinen, dass für erste zwingend notwendige Maßnahmen (wie schon im letzten Jahr von uns vorgeschlagen wurde) 50.000 € vollkommen ausreichend sein müssten. Alles andere kann eingespart werden.

Sie werden auch zu Recht fragen: was ist mit den Kosten für die WTV-Klärbecken?

Wie wir alle wissen, wurde der Wahnbachtalsperrenverband (WTV) vom Verwaltungsgericht Köln zur Zahlung von Ausgleichszahlungen verurteilt. Der WTV hat die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil beantragt. Wir liegen zwar vor Gericht und auf hoher See alle in Gottes Hand, aber unser Anwalt Prof. Dr. Johlen meint, dass wir die Sache gewinnen werden. Der AÖR-Vorstand ist da - aus welchen Gründen auch immer - viel pessimistischer und will die Ausgleichszahlung für die Regenklärbecken in den Wirtschaftsplan partout nicht einstellen. Hat unser Anwalt recht und der WTV zahlt, dann sind unsere Gebührenzahler die Gelackmeierten, weil sie viel zu hoch zu Kasse gebeten wurden.

Die SPD vertraut - wie in allen anderen Fällen dies der Bürgermeister auch tut - unserem Anwalt. Wir fordern unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln die Ausgleichszahlung als Einnahme zu veranschlagen und die Gebühren entsprechend deutlich zu reduzieren.

Sie werden dann richtigerweise noch fragen: welche vergleichbaren Wasserschutz-Notwendigkeiten stecken im Entwurf 2006, für der WTV weitere Ausgleichszahlungen zu leisten haben wird?

Meine Recherchen ergaben, dass dort wiederum rd. 1,4 Mio. € für vergleichbare Anlagen veranschlagt sind. Dabei handelt es sich allerdings zum Teil auch um die schon in 2005 veranschlagten, aber noch nicht realisierten Maßnahmen. Widersprüche gegen die Entscheidung Bezirksregierung in Sachen RKB Linden, Dahlerhof sind nicht entschieden und sowohl RKB wie auch RRB Kurtsiefen können frühestens 2006 realisiert werden, das notwendige Grundstück gerade erst erworben wurde. Außerdem sind 180.000 € für Druckproben in Wasserschutzgebieten neu veranschlagt, die der WTV gefälligst selbst bezahlen soll.

Was den Beitrag an den Aggerverband ergeht, so soll der jetzt um erkleckliche 17,7 % auf 1,97 Mio. € steigen, obwohl wir schon vor Jahresfrist den "großen Wasserkopf" dieses Verbandes öffentlich angeprangert haben. Wir fordern, diese Beitragserhöhung nicht nur achselzuckend zur Kenntnis zu nehmen; ihre zwingende Notwendigkeit muss durch Einlegung eines Widerspruches deutlich angezweifelt werden.

Die Kanaleinleitungsgebühren, die wir den Gemeinden Much und Ruppichteroth in Rechnung setzen, sind bis letztes Jahr gleich geblieben. Das war schon schwer vermittelbar, aber warum die nun um fast 10 % niedriger ausfallen als noch vor 1 Jahr, auch das mag verstehen wer will.

Auch die Erhebung von "Wegebenutzungsentgeld", einer teuren Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt, muss zu Lasten der Gebührenzahler nicht sein. Die Gebührenpflichtigen zahlen hierfür Jahr für Jahr 85.000 € und päppeln damit den eh schon "total abgesoffenen Nothaushalt" der Gemeinde nur leicht auf.

Jeder Laie erkennt bei all diesen Einsparungsmöglichkeiten auf Anhieb, dass die Abwassergebühren - auf die sich die anderen Parteien gegen die SPD geeinigt haben - in nicht unerheblichem Umfang gesenkt werden könnten.

Aber wo kein Wille ist, da ist bekanntlich auch kein Weg!

Herr Bürgermeister, Herr Vorstand,
meine Damen und Herren,

schlussendlich will ich unsere Haltung zu der heute anstehenden Steuer-, Gebühren- und Beitragserhöhungsrunde wie folgt zusammenfassen:

Die nur moderat ansteigenden Gebühren und Beiträge werden von uns mitgetragen, weil deren Höhe dem Bürger noch einigermaßen verständlich gemacht werden kann.

Was aber die Abwassergebühren angeht, da halten wir an unserer letztjährigen grundsätzlichen Forderung auf Festsetzung einer geringeren Gebühr fest.

Da sich aber unsere neue "Jamaicakoalition", also CDU, FDP und DIE GRÜNEN, auch diesmal wieder auf einem höchstmöglichen Abwassergebührenniveau einig geworden sind, halten wir es für müßig, unsere Änderungswünsche in einem erneuten, wegen fehlender Mehrheit völlig aussichtslosen Antrag zu formulieren.

Zu diesen hohen Abwassergebühren - genauso wie zu den Realsteuerhebesätzen, die ebenfalls gegen unseren erklärten Willen wieder einmal steigen - sagen wir laut und deutlich "nein"!

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