Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bereits heute möchten wir Sie auf eine Veranstaltung hinweisen und bitten, sich den Termin vorzumerken:
Kulturförderung in NRW –
Wie steht es um die Förderung der Bibliotheken?
Vortrag und Diskussion am Dienstag, dem 9.Juli 2013 um 17.00 Uhr
im Gasthof „Röttgen“, Kirchweg 6 in Seelscheid
Andreas Bialas, MdL
kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW,
Präsident des Verbandes der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen
* * * * * * *
Die Kulturförderung ist grundgesetzlich im Wesentlichen der Zuständigkeit der Länder zugeordnet. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das ihr durch ein Gesetz Grundlage und Rahmen geben will. Die Förderung der Bibliotheken soll als ein Handlungsfeld der Kulturförderung des Landes in ihren Zielsetzungen und Aufgaben gesondert geregelt und hervorgehoben werden. Für Handlungsfelder, für die spezifische Regelungen der Landesförderung erforderlich erscheinen – z.B. Bibliotheken – sollen diese dem Kulturförderplan bzw. anderen Normen vorbehalten bleiben.
aus „Eckpunkte Kulturfördergesetz 2013“
* * * * * * *
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge.
Nicole Männig
Pressesprecherin der SPD Neunkirchen-Seelscheid