GG Artikel 4 (1): Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
was bedeutet der obige Artikel des Grundgesetzes für Sie?
Für mich bedeutet er, dass ich in der Wahl meiner Religion frei bin und meinen Glauben, so wie ich es möchte, leben darf. Das heißt für mich aber auch, dass mir durch meine Konfessionszugehörigkeit keine Steine in den Weg gelegt werden dürfen.
Nun fragen Sie sich sicherlich, warum ich Ihnen ausgerechnet diesen Grundgesetz-Artikel zitiere.
In der Vergangenheit haben wir häufiger über die Aktivitäten rund um das Antoniuskolleg berichtet und dazu Stellung bezogen. Wir haben uns für den Erhalt des AK unter der Trägerschaft der Salesianer stark gemacht, denn die Salesianer haben „ihre Schule“ selber finanziert!
Ende letzten Jahres wurde dem Rat der Gemeinde vom Bürgermeister mitgeteilt, dass der Malteser Orden die Trägerschaft für das Gymnasium übernehmen würde.
Die Bedingung: die Gemeinde hat die kompletten finanziellen Aufwendungen für die Sanierung oder den Neubau des Gymnasiums zu tragen.
Wie vielleicht einige von Ihnen wissen, ist für die Malteser eine wesentliche Grundlage der Erziehung „das im katholischen Glauben wurzelnde christliche Menschenbild".
Und jetzt frage ich Sie: Wären mit dieser Missionsarbeit auf Kosten der Gemeinde alle einverstanden?