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Bildungsangebot muss erweitert werden
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
Kinder sind die Zukunft eines Landes, deshalb müssen schulische Ausbildung und
pädagogische Erziehung sichergestellt sein. Das ist die Aufgabe jedes Bundeslandes -
auch in NRW - im Hinblick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch. Mit dem
Ganztagsförderungsgesetz vom 02.10.2021 hat die Bundesregierung den Anspruch
auf ganztätige Betreuung rechtlich verankert. Die Kommunen stehen, wahrscheinlich
aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels, vor einer unlösbaren Aufgabe.
Genau dieses Thema war Gegenstand der Beratungen des Sozialausschusses am
25.05.2023. Es wird dem Gemeinderat am 20.06.2023 zur Entscheidung vorgelegt.
Im Februar dieses Jahres hat die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, indem sie die
Verwaltung beauftragt, entsprechende praxisintegrierte Ausbildungsplätze für die
Offene Ganztagsschule (OGS) bereitzustellen, um den Bedarf an OGS-Plätzen ab 2026
decken zu können. Die benötigten Qualifikationen der Mitarbeiter*innen im OGS-
Bereich sind die gleichen wie die Qualifikationen der Erzieher*innen im KiTa-Bereich.
Und da genau liegt das Problem. Denn OGS und KiTas leiden schon jetzt unter
Fachpersonalmangel und werden später um die Gewinnung ihrer Fachkräfte
konkurrieren.