Wolfgang Maus Auf der Sitzung des Ausschusses für Energie, Umwelt und Planung (EUPA) am 14.11.2017 stand unter anderem die Vorberatung eines Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Stehlsiefen/Eischeider Straße an. Das Plangebiet, das als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden soll, grenzt an das vorhandene Wohngebiet an. Die SPD-Fraktion im Gemeinderat hatte beantragt, für einen Teil der zu überplanenden Fläche Mehrfamilienhäuser mit einem
Anteil von 30% als öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen.
Hintergrund ist, dass in unserer Gemeinde bezahlbarer Wohnraum für Familien und Alleinerziehende mit geringen oder mittleren Einkommen fehlt, dagegen der Bedarf für Familieneigenheime durch bereits in der Planung befindliche Baugebiete Nord gedeckt werden kann.
Auf unseren Wahlständen anlässlich von Landtags- und Bundestagswahl wurden wir häufig auf den Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen angesprochen.
Das geht einher mit einer Erhebung, wonach im Bundesgebiet 11 Millionen Kleinwohnungen fehlen.
Angesichts explodierender Mietpreise und der Tatsache, dass immer mehr Wohnungen nach Ablauf der Förderung aus der Mietpreisbindung herausfallen, ohne dass im erforderlichen Umfang neue Sozialwohnungen entstehen, ist es dringend geboten, auch Mietraum für Alleinerziehende und Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zu schaffen. In Seelscheid konnte jüngst nur ein einziges Grundstück für den sozialen Wohnungsbau bereit gestellt werden.
Das Plangebiet Stehlsiefen/Eischeider Straße bietet auf Grund seiner räumlichen Nähe zum Ortskern und fußläufig erreichbaren Geschäften des täglichen Bedarfs sowie der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
ausgesprochen gute Voraussetzungen.
Der Forderung, an dieser Stelle auch bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen, haben sich CDU, FDP, der Vertreter von Wir für Neunkirchen-Seelscheid und
ein Mitglied der Fraktion von Bündnis 90 Die Grünen im EUPA verweigert, so dass unser Antrag keine Mehrheit fand. Verwundert nehmen wir zur Kenntnis, dass bezahlbarer Mietwohnraum, der ohnehin auf nur 30% der Bruttowohn-
fläche beschränkt werden sollte, den Renditeinteressen von privaten Investoren geopfert wird.
Dies ist in hohem Maße verantwortungslos!
Hinzukommt, dass nach den Vorstellungen der CDU Bauleitplanung in unserer Gemeinde überwiegend auf Kosten der Steuerzahler finanziert werden soll, obwohl den Grundstückseigentümern bei Realisierung des Bebauungsplanes ohnehin erhebliche Wertsteigerungen zufließen.
Das Baugesetzbuch gibt den Gemeinden das ausschließliche Recht zur Bauleitplanung mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Damit einher geht aber die Verpflichtung, neben den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung mit der Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen ausreichend Rechnung zu tragen. Folgerichtig eröffnet § 9 Absatz 1 Nr. 7 des Baugesetzbuches die Möglichkeit, in Bebauungsplänen aus städtebaulichen Gründen auch Flächen für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus festzusetzen.
Allein mit Baugebieten zur Realisierung von Einfamilienhäusern wird dieser
Verpflichtung nicht nachgekommen.
Pikanterweise hielt zu Beginn der EUPA-Sitzung der Projektmanager der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN einen Vortrag über Entwicklungsmöglichkeiten bei der Schaffung von Mietwohnraum. Betont wurde, dass die zuständige CDU-Landesministerin entgegen ihren Neunkirchen-Seelscheider Parteifreunden der Schaffung von Sozialwohnungen in Neunkirchen-
Seelscheid eine große Bedeutung beimisst.