Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die schriftliche Befragung der Eltern (mindestens der Jahrgänge 3 und 4) setzt Informationsveranstaltungen an den drei Grundschulen voraus. Dabei sollten die Eltern vor einer Befragung so umfangreich informiert werden, dass ihnen eine realistische Einschätzung darüber möglich ist, wie das neue Schulangebot für sie konkret aussehen könnte und wie die pädagogische Konzeption der Schule aussehen wird.
Soll eine
Sekundarschule beantragt werden, muss die Organisationsform im Fragebogen benannt werden, die eingerichtet werden soll. In der Sekundarschule findet gemeinsames Lernen in den Jahrgängen 5 und 6 statt.
Ab dem 7.Jahrgang werden Sekundarschulen
- ohne äußere Leistungsdifferenzierung (integriert),
- mit äußerer Leistungsdifferenzierung in einigen Fächern (teilintegriert)
- oder nach Klassen getrennt in drei Bildungsgängen bzw. auf zwei Anforderungsebenen (kooperativ) geführt.
Sekundarschulen müssen
mindestens dreizügig errichtet werden.
25 Schülerinnen und Schüler gelten dabei als Klasse. Die Sekundarschulen haben
keine eigene Oberstufe (Sekundarstufe II), müssen aber eine
verbindliche Kooperation mit Oberstufen anderer Schulen (Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg) eingehen. Gymnasien kommen dabei nur in Frage, wenn sie in drei weiteren Jahrgängen (11. bis 13.Klasse) zum Abitur führen.
Sowohl an der Sekundar- als auch an der Gesamtschule können alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Bei entsprechender Qualifikation besteht die Möglichkeit zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10. Wobei die Gesamtschule über eine eigene Oberstufe verfügt, sodass ein Schul- und Lehrerwechsel nicht erforderlich ist.
Eine
Gesamtschule muss
mindestens vierzügig errichtet werden.
25 Schülerinnen und Schüler gelten dabei als Klasse. Gemeinsames Lernen findet in den Jahrgängen 5 und 6 statt. Ab den folgenden Jahrgängen (7., 8. oder 9.) findet äußere Leistungsdifferenzierung auf zwei Anforderungsebenen (
Grund- und
Erweiterungsebene) in einigen Fächern statt.
Beide Schulen des längeren gemeinsamen Lernens bereiten ihre Schülerinnen und Schüler vor, ihren Bildungsweg in der gymnasialen Oberstufe, an einem Berufskolleg oder in der Berufsausbildung fortzusetzen.
Diese Informationen sind sehr sorgfältig erarbeitet, aber allgemein gehalten und können keinen Ersatz für eine professionelle Beratung sein!
Die Genehmigung von Gesamtschulen und Sekundarschulen erteilt die zuständige Bezirksregierung als Obere Schulaufsichtsbehörde. Bis zum Ablauf des Schuljahres 2015/16 bedürfen die Genehmigungen von Sekundarschulen der Zustimmung des Ministeriums.
Die Errichtung einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens bedarf eines Antrages des Schulträgers, der bis zum 31.Dezember eines Jahres für den Beginn des darauf folgenden Schuljahres gestellt werden muss.
Wir setzen diese Informationen über die Sommerferien fort. Wöchentlich können Sie hier bis zum 24.08.2012 einen neuen Artikel zu diesem Thema lesen.
Die SPD Neunkirchen-Seelscheid wünscht Ihnen ein erholsames Wochenende.
Ulrich Galinsky
Ratsmitglied