Ulrich Galinsky Nahwärmenetze (NWN) sind im Gegensatz zu Fernwärmenetzen hauptsächlich im Zusammenhang mit Biogasanlagen und Biomasseheizwerken entstanden und versorgen zentral kleinere Gebäudekomplexe über verhältnismäßig kurze Strecken mit Warmwasser zu Heizzwecken.
Im November 2019 beantragte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat eine Machbarkeitsstudie für ein NWN rund um Rathaus und Gesamtschule in Neunkirchen.
Verschiedene Anbieter haben aufgrund hoher Anforderungen des möglichen Fördergebers (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle/BAfA) von einer Machbarkeitsstudie abgeraten.
Daraufhin beauftragte die Gemeindeverwaltung die RHENAG Rheinische Energie AG, ein NWN in diesem Bereich zu bewerten. Am 01.09.2020 trug die RHENAG im Energie-, Umwelt- und Planungsausschuss in Form eines Grobkonzeptes vor, dass das Optimierungspotenzial gering sei und die Verbrauchszahlen aller Gebäude ohnehin mit Ausnahme der Mensa unterdurchschnittlich sind (große Fensterflächen, Publikumsverkehr, offenstehende Türen).
Am 18.09.2020 beantragte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Kenntnis der o.a. Bewertung, den Neubau des Selbstlernzentrums (SLZ) in ein NWN einzubinden und die Versorgung aller Gebäude im Schulkomplex mit CO2-neutraler Heizung (z.B. Hackschnitzel, Pellets) zu planen.
Fünf Tage später zieht die Fraktion im Gemeinderat ihren Antrag zurück!
Am 18.02.2021 beschließen CDU/FDP und Grüne im Rahmen des Haushaltsbeschlusses für 2021 überraschend und ohne weitere Diskussion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Bürgermeisterin erneut die bereits im September 2020 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragte Vorgehensweise. Dies verursacht zunächst 6.000 Euro zusätzliche Planungskosten beim SLZ für Leerrohre, die möglicherweise nicht benötigt werden. Das Nahwärmekonzept wird ebenfalls durch Erhöhung von Grundsteuer A und B in 2021 finanziert.
Weitere Planungskosten entstehen bei der Planung der neuen Sporthalle und der Gestaltung des Schulgeländes für die Rohrverlegung zwischen den Gebäuden. Hinzu kommen natürlich Kosten für die jeweiligen Hausanschlüsse und die einzelnen Hausübergabestationen der bestehenden Gebäude (Grund-, Gesamtschule, Mensa, Mehrzweckhalle, Rathaus, SLZ und Einfachsporthalle) sowie Kosten für eine zentrale CO2-neutrale Heizungsanlage.
Wieder auf Kosten des Grundsteuerzahlers?
Die in den genannten Gebäuden eingebauten Wärmeerzeugungsanlagen sind alle in den Jahren 2001 bis 2008 erneuert worden und sind moderner und energiesparender als ihre Vorgänger. Die Energieversorgung aller bestehenden Gebäude ist bis 31.08.2023 durch Contracting festgelegt.
Nahwärme bietet nicht nur Vorteile, sondern hat auch Nachteile wie Platzbedarf für die Bevorratung von Heizmaterial, Feinstaub und Ascheentsorgung. Eine Heizungsstörung betrifft alle Gebäude!
Es ist davon auszugehen, dass der Umbau auf „Nahwärme“ Rat und Verwaltung längere Zeit beschäftigen wird, erhebliche zusätzliche Kosten neben der „Machbarkeitsstudie“ verursacht und das Schulgelände auf Jahre zur Dauerbaustelle verwandelt.
Zum Schluss muss man feststellen: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“