Wolfgang Maus Ausschuss stellte Weichen für Sondergebiet „Zum Kisseltal“
Im Ausschuss "Planen, Bauen und Wohnen" wurde über das Sondergebiet Seniorenwohnen und großflächigen Einzelhandel auf dem Grundstück gegenüber der Tankstelle in Neunkirchen beraten. Vor einigen Monaten hatte der Investor den Fraktionen die Pläne für den Bau eines Seniorenzentrums mit Tagespflegeeinrichtung und einer Cafeteria vorgestellt. Der dem Gelände bereits bestehenden Lebensmittelmarkt soll abgerissen und mit vergrößerter Verkaufsfläche und geänderter Ausrichtung unterhalb des geplanten Seniorenzentrums neu gebaut werden.
Die vorgetragene Kritik am Standort mit direkter Nachbarschaft zur Tankstelle an der Bundesstraße sowie zum Kreisverkehr und den damit verbundenen Immissionen suchte der Investor damit zu zerstreuen, dass Senioren Möglichkeiten zur Abwechslung durch die Beobachtung des Verkehrsgeschehens besonders zu schätzen wüssten. Lediglich die GRÜNEN lehnen beide Vorhaben ab. Der vorgesehene Abriss des Discountmarktes sei nicht nachhaltig.
Der mittig auf dem Gelände geplante Parkplatz, der standortgerecht eingegrünt werden soll, wird beide Einrichtungen erschließen. Hierzu muss die Zufahrt auf die L 352 mit eigener Abbiegespur aus Richtung Wolperath verlegt werden. Der Investor will die Dachflächen begrünen. Dies soll dem Klimaschutz dienen. Allerdings spielt sicher wohl auch eine Rolle, so Kosten für die ansonsten erforderliche Beseitigung anfallenden Regenwassers von befestigten Flächen zu sparen. Denn auch auf Dachflächen auftreffende Regenmengen werden zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren herangezogen. Bedenken bestehen, ob bei Zunahme heißerer Sommer begrünte Dächer dort nicht zu Steppenlandschaften werden und dann kosten- und personalintensiv ständig bewässert werden müssten.
Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz müssen wir CO2-Neutralität deutlich schneller erreichen. Dazu bedarf es auch des forcierten Ausbaus regenerativer Energiequellen. Die Dachflächen ganz oder zumindest zur Hälfte über Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung zum Eigengebrauch und z.B. zum Betrieb einer Stromtankstelle für die Kunden zu nutzen, macht da Sinn. Der Wegfall von Dachbegrünung könnte durch die Begrünung der Fassaden mit Rankgewächsen kompensiert werden, die sich vor allem in Trockenzeiten effektiver bewässern lassen und ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und auch für das Kleinklima an und im Gebäude liefern. Gerade die großen fensterlosen Wandflächen von Discounter-Gebäuden bieten sich hier an.
Die vorgeschlagene Aufstellung des Bebauungsplanes setzt auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde voraus. Nach der noch ausstehenden Beschlussfassung im Gemeinderat sind im Beteiligungsverfahren Behörden und Einwohnerschaft zur Abgabe von Anregungen oder Bedenken aufgerufen.