Wolfgang Maus Eine intensive Diskussion auf der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Energie, Umwelt und Planung war dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen zur Beauftragung eines Umweltingenieurs mit einer Erstberatung für ein strukturiertes Klimaschutzteilkonzept geschuldet.
Erörtert wurde der von der Verwaltung vorgelegte umfangreiche Entwurf eines Klimaschutzkonzeptes, in dem detailliert die bisherigen Anstrengungen der Gemeinde zur Energieeinsparung, die gleichzeitig einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgase leisten, dargestellt wurden.
Zudem erläuterte ein Mitarbeiter der Kommunalagentur NRW den Umfang eines Klimaschutzkonzeptes und die finanziellen Förderungsmöglichkeiten bei der Institutionalisierung des kommunalen Klimaschutzes.
Einig waren sich die Ausschussmitglieder, dass die Gemeinde mittels Wärme-Contracting im Zuge der Modernisierung der Heizungstechnik einschließlich ihrer Fernüberwachung und intelligenten Steuerung sowie der Sanierung und Effizienz bei der Beleuchtungstechnik mit Umrüstung auf LED in den gemeindlichen Liegenschaften und Maßnahmen der Wärmedämmung bislang schon einen erheblichen Beitrag zur Minderung der schädlichen Treibhausgase geleistet hat. Hieran gilt es im Sinne des nationalen Zieles der CO2-Minderung anzuknüpfen.
Die übrigen Mitglieder des Ausschusses sahen angesichts der in unserer Gemeinde bereits umgesetzten Maßnahmen beim Klimaschutz und der bereits erzielten Fortschritte aktuell keine Notwendigkeit, Geld für eine externe Erstberatung in Sachen Klimaschutzkonzept bereitzustellen, zumal auch die Verwaltung signalisierte, mit eigenen Mitteln die Fortschreibung des Konzeptes vornehmen zu können.
Zwar wird eine derartige Beratungsleistung mit 65 % der förderungsfähigen Kosten bezuschusst, wobei die Gemeinde aufgrund der Haushaltslage eine höhere Förderung erhalten könnte, was der Zuschussgeber sich allerdings im Einzelfall vorbehält. Bedacht werden musste aber, dass die Haushaltssituation der Gemeinde in absehbarer Zeit weitere kostenintensive Energieeinsparmaßnahmen nicht erlaubt. Folgerichtig müssten Vorschläge aus einer solchen Beratung zunächst in den Schreibtischschubladen der Amtsstuben verschwinden.
Die Ablehnung einer externen Beratung war auch der Tatsache geschuldet, dass der Aufsichtsbehörde der zur Genehmigung vorgelegte Haushaltsentwurf für 2015 zudem keine Haushaltsmittel für den von der Gemeinde zu leistenden Eigenanteil einer solchen externen Beratung vorsieht.
Einen Förderantrag nur „auf Vorrat“ zu stellen (was schon haushaltsrechtlich unzulässig gewesen wäre), um ihn im Falle einer Bewilligung wegen des nicht zur Verfügung stehenden Eigenmittel dann wieder zurück geben zu müssen, leuchtete den anderen Ausschussmitgliedern erst recht nicht ein.
Selbst der in der Sitzung anwesende Mitarbeiter der Kommunalagentur NRW, die eigene Beratungsleistungen zu integrierten kommunalen Klimaschutzkonzepten erbringt, schloss schließlich nicht aus, dass die Verwaltung die Fortschreibung des Entwurfes in Eigenregie leisten könne.
Schließlich folgte der Ausschuss dem Antrag der SPD, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, den vorgelegten Entwurf des Klimaschutzkonzeptes fortzuschreiben - von der CDU ergänzt um die Beschreibung der einzelnen Handlungsfelder - und dem Ausschuss eine Prioritätenliste für weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase vorzulegen.