Argumente des Bürgermeisters verlieren immer mehr an Substanz

Veröffentlicht am 14.04.2010 in Kommunalpolitik

Das wichtigste Argument des Bürgermeisters war in den vergangenen Monaten das von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW behauptete Einsparpotenzial in Höhe von 700.000 € für das Jahr 2008, wenn Neunkirchen-Seelscheid 2008 nicht dem Kreisjugendamt angehört hätte, sondern selbst Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewesen wäre.
Seit längerer Zeit geht seine Argumentation allerdings immer mehr dahin, dass „die Kinder und Familien im Mittelpunkt der Diskussion um ein eigenes Jugendamt stehen müssen“. Er sieht Handlungsbedarf, gar "Handlungszwang".
Dieses Argument ist ein Affront gegen das zuständige Kreisjugendamt!
Denn das bedeutet ja wohl, dass Kinder und Familien nicht im Mittelpunkt der Arbeit des Kreisjugendamtes stehen.

Darüber hinaus fragt man sich, weshalb rund 20.000 € für ein Gutachten der GPA ausgegeben werden mussten, wenn nach Meinung des Bürgermeister nun "viel zu großer Wert auf die finanziellen Fragen gelegt wird.“

Das vorläufig jüngste Argument ist der Hinweis auf den 9.Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung, der am 05.02.2010 vom zuständigen Landesminister vorgestellt wurde. Der Bürgermeister zitiert daraus die beiden Sätze von Seite 17, die in der folgenden Abschrift des relevanten Abschnitts markiert sind:

Die Rolle der Jugendämter muss im Gestaltungsprozess aktiviert und profiliert werden

Nordrhein-Westfalen hat mit derzeit 183 Jugendämter (Stand 01.01.2010) gegenüber allen anderen Ländern die meisten örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Allein 129 Jugendämter sind den mittleren kreisangehörigen Gemeinden zuzuordnen. Das Engagement und die Leistungsfähigkeit der Jugendämter als sozialpädagogische Fachbehörden ist beachtlich und trägt dazu bei, dass vielen Kindern und Jugendlichen die erforderliche Förderung zuteil wird. Die Landesregierung hat mit der Änderung der Gemeindeordnung im Jahre 2007 auch den mittleren kreisangehörigen Gemeinden ab 20.000 Einwohnern ermöglicht, eigene Jugendämter zu bilden. Hiervon machen mehr und mehr Gebrauch. Bedenken, dass gerade kleinere Gemeinden dies nicht können, haben sich nicht bestätigt. Sie haben eine direkte Nähe zu den Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern. Ihr Leistungspotenzial ist zwar unterschiedlich und von regionalen Bedarfen geprägt, sie sind aber zu stabilen Faktoren in der Kinder- und Jugendhilfe geworden.
Das zeigt: Die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe haben eine hervorgehobene Bedeutung für die Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen. Die Jugendämter stehen dafür, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen erkannt und berücksichtigt werden. Gerade die örtlichen Jugendämter müssen eine Gesamtstrategie ausdifferenzieren, integrierte Planungsgrundlagen schaffen, die sozialen Dienste qualifizieren, ihre offizielle Moderationsrolle in Gremien und Arbeitsgruppen ausfüllen, notwendige Ressourcen planen und sichern, neue Formen der Finanzierung entwerfen und die Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, wie z.B. Schulamt und Gesundheitsamt, intensivieren.

Mehr zum Thema findet sich nicht auf den 272 Seiten des Berichts, den Sie hier lesen können.

Mit diesem Zitat suggeriert der Bürgermeister, dass es keine Bedenken der Landesregierung gegen Gemeinden der Größenordnung mit mehr als 20.000 Einwohnern wie Neunkirchen-Seelscheid (20.744 Einwohner am 30.06.2009) gibt, eigene Jugendämter einzurichten und zu betreiben.
Dies ist zwar die o.a. Aussage des 9.Kinder- und Jugendberichts, sie ist aber falsch!

Gemäß Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik gibt es zurzeit in Nordrhein-Westfalen 374 kreis-/regionsangehörige Gemeinden, 23 kreisfreie Städte und 30 Landkreise sowie die Städteregion Aachen.
35 Kommunen
sind "Große kreisangehörige Städte" und haben mehr als 60.000 Einwohner.
124 Kommunen
sind so genannte „Mittlere kreisangehörige Städte“ und haben über 25.000 aber weniger als 60.000 Einwohner. Nach der Gemeindereform vom Oktober 2007 sind auf eigenen Antrag zum 01.01.2010 nur drei Kommunen, Attendorn, Verl und Xanten „Mittlere kreisangehörige Stadt“. Nur Verl (24.908 Einwohner) betreibt seit 01.01.2010 ein eigenes Jugendamt, übrigens als einzige kreisangehörige Stadt im Kreis Gütersloh. Attendorn hat aus Kostengründen nicht beantragt, ein eigenes Jugendamt einzurichten, sondern verbleibt beim Kreisjugendamt Olpe. Auf eigenen Antrag werden die Gemeinden Bedburg und Elsdorf am 01.01.2011 „Mittlere kreisangehörige Städte“. Während die Gemeinde Elsdorf ein eigenes Jugendamt betreiben will, findet in Bedburg am 09.05.2010 ein Ratsbürgerentscheid statt, weil zur Übernahme des Jugendamtes das Rathaus umgebaut werden muss.

Falsch ist: „Allein 129 Jugendämter sind den ‚Mittleren kreisangehörigen Gemeinden’ zuzuordnen.“
1. Mittlere kreisangehörige Gemeinden gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht!
2. Der Autor des o.a. Absatzes zählt offenbar schon fünf „Mittlere kreisangehörige Städte“ mit, die aufgrund eigenen Antrages mittlerweile seit 01.10.2010 Stadt sind bzw. am 01.01.2011 Stadt werden. Aufgrund der Gemeindereform von 2007 ist in NRW jedoch nur ein Jugendamt zusätzlich entstanden.
3. Es ist davon auszugehen, dass die 35 "Großen kreisangehörigen Städte" eigene Jugendämter haben (z.B. Troisdorf mit rund 75.000 Einwohnern). Die Wahrscheinlichkeit ist deshalb groß, dass 35 "Mittlere kreisangehörige Städte" keine eigenen Jugendämter eingerichtet haben.

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die oberste Landesjugendbehörde bestimmt auf Antrag Große und Mittlere kreisangehörige Städte durch Rechtsverordnung zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (1.Ausführungsgesetz – Kinder- und Jugendhilfegesetz). Hätten nur die Kreise, die Städteregion Aachen und die kreisfreien Städte Jugendämter, wie es bis zur Förderalismusreform das Sozialgesetzbuch VIII vorgesehen hatte, wäre NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland mit 54 Jugendämtern in der Fläche mit Sicherheit unterversorgt. Andererseits bleibt es auch zukünftig den Gemeinden in NRW mit weniger als 20.000 Einwohnern verwehrt, eigene Jugendämter einzurichten.

Falsch ist: „Die Landesregierung hat mit der Änderung der Gemeindeordnung im Jahre 2007 auch den mittleren kreisangehörigen Gemeinden ab 20.000 Einwohnern ermöglicht, eigene Jugendämter zu bilden.“
Im Rhein-Sieg-Kreis haben alle Städte eigene Jugendämter. Alle 11 Städte haben oder hatten aber auch mehr als 25.000 Einwohner.
Es gibt jedoch auch andere Konstellationen.
Im Kreis Gütersloh betreibt auf eigenen Antrag lediglich die Stadt Verl (ab 01.01.2010) ein eigenes Jugendamt. Alle anderen Kommunen gehören weiterhin dem Kreisjugendamt Gütersloh an, darunter die Städte Rheda-Wiedenbrück (46.951 Einwohner), Rietberg (28.828 Einwohner) und Schloss Holte-Stukenbrock (26.152 Einwohner).
Im Rhein-Erft-Kreis ist das Kreisjugendamt möglicherweise ab 01.01.2011 nur noch für die Stadt Bedburg zuständig, weil alle anderen Städte Jugendämter betreiben.

Falsch ist: „Hiervon machen mehr und mehr Gebrauch.“
Seit der Gemeindereform von 2007 haben zwar fünf Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern beantragt, „Mittlere kreisangehörige Stadt“ zu werden, aber von den drei Städten betreibt nur eine, die Stadt Verl, seit 01.01.2010 auch ein eigenes Jugendamt.

Da der 9.Kinder- und Jugendbericht wohl nicht zwischen dem 01.01.2010 und dem 05.02.2010 geschrieben wurde, können sich die vom Bürgermeister von Neunkirchen-Seelscheid zitierten „nicht existierenden Bedenken bei kleineren Gemeinden“ nur auf die Kommunen beziehen, die mehr als 25.000 Einwohner hatten, und die nannte man in Nordrhein-Westfalen auch schon vor der Gemeindereform „Mittlere kreisangehörige Städte“.

Anderenfalls ist die Erkenntnis, dass es keine Bedenken gegen Jugendämter in Kommunen mit mehr als 20.000 und weniger als 25.000 Einwohnern gibt, 36 Tage alt und erfasst eine „kleinere Gemeinde“, nämlich Verl, und die ist seit Anfang des Jahres Stadt.

Fazit

Der Bürgermeister zitiert aus einem oberflächlich formulierten Abschnitt des 9.Kinder- und Jugendberichts der Landesregierung, der nachweislich falsche Informationen beeinhaltet! Seine Zitate sind nicht auf Kommunen wie Neunkirchen-Seelscheid zu beziehen, denn nur eine Stadt in Nordrhein-Westfalen mit weniger als 25.000 Einwohnern, hat seit der Gemeindereform von 2007 ein eigenes Jugendamt. Dieses Jugendamt besteht seit 01.01.2010, und selbst diese Stadt hat rund 4.000 Einwohner mehr als Neunkirchen-Seelscheid.

Wenigstens treffen ein paar Aussagen für Neunkirchen-Seelscheid zu. Das Schulamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid und das für Neunkirchen-Seelscheid zuständige Jugendamt sind in einem Gebäude untergebracht, nämlich im Rathaus von Neunkirchen. Von intensiver Zusammenarbeit kann deshalb ausgegangen werden. Bürgerinnen und Bürger haben bereits heute direkte Nähe zu den Institutionen.

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