Kurze Beine, kurze Wege

Veröffentlicht am 27.01.2012 in Schule und Bildung
Ulrich Galinsky
Ulrich Galinsky

Was für Grundschüler gilt, sollte auch für alle anderen Schülerinnen und Schüler gelten. Man kann es sogar in den §§ 78 und 82 des Schulgesetzes (SchulG NRW) nachlesen.
Danach sind Gemeinden als Schulträger öffentlicher Schulen verpflichtet,

  • Schulen einzurichten und fortzuführen,
  • wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und
  • die Mindestgröße gewährleistet ist.
Die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern sind bei der Feststellung des Bedürfnisses zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Schulträger gesetzlich verpflichtet, ihre Schulen nach Schulform und Schulart zukunftsorientiert weiter zu entwickeln. Durch den so genannten Schulkonsens [6.Schulrechtsänderungsgesetz vom 25.10.2011] - im Landtag beschlossen mit den Stimmen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN - kommt zu den bislang vorhandenen Schulformen die Sekundarschule hinzu, die unter einem Dach
  • längeres gemeinsames Lernen und
  • alle Schulabschlüsse ermöglicht, die bislang Haupt- und Realschule vermittelten.
  • Leistungsstarken Schülerinnen und Schülern wird der Übergang in eine kooperierende Schule mit Sekundarstufe II (Berufskolleg, Gymnasium, Gesamtschule) erleichtert, da an der Sekundarschule nach gymnasialen Standards unterrichtet wird.
Die Sekundarschule ist für Kommunen mit rückläufigen Schülerzahlen, also auch für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, eine mögliche Alternative zum dreigliedrigen Schulsystem. Aber nicht nur deshalb! Im Gegensatz zu unseren Nachbarkommunen Lohmar, Ruppichteroth und Much sind in unserer „Bildungslandschaft“ jedoch bisher keinerlei Vorarbeiten erfolgt, so dass hier frühestens zum Schuljahr 2013/14 eine Sekundarschule oder auch eine Gesamtschule eingerichtet werden könnte, wenn dies u.a. dem Willen der Eltern entspricht. Denkanstöße dazu hatte die SPD-Fraktion bereits im Herbst 2010 gegeben und beantragt,
  • den Schulentwicklungsplan (SEP) für die Gemeinde zu aktualisieren sowie
  • einen „Runden Tisch“ zum Thema Schule einzurichten.
Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion nach Vorlage der Fortschreibung des SEP 2011 darauf verwiesen, sich nicht grundlos der Optionen Sekundar- oder Gesamtschule zu berauben. Seit Jahren versuchte die Gemeinde Much – bislang vergeblich, ihren Schülerinnen und Schülern eine eigene Schule zu bieten, an der auch das Abitur erworben werden kann. Der Gemeinde Ruppichteroth droht der Verlust der Hauptschule. Seit dem 17.01.2012 haben die Gemeinden Much und Ruppichteroth nun vorerst die Genehmigung der Bezirksregierung Köln, das Anmeldeverfahren für die Gesamtschule Much – Ruppichteroth durchzuführen. Wenn am 02.03.2012 die gemäß SchulG NRW erforderliche Anzahl von 175 Anmeldungen vorliegt, nimmt die Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2012/13 ihren Betrieb auf. Schon immer waren die Gemeinden nach dem SchulG NRW verpflichtet, eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Da die Nachbarkommunen Lohmar (Sekundarschule) sowie Much und Ruppichteroth (Gesamtschule) ihr Schulangebot zum Schuljahr 2012/13 verändern wollten, wurden alle Nachbarkommunen – nicht nur Neunkirchen-Seelscheid – kurzfristig zur Stellungnahme aufgefordert. Wegen fehlender Unterlagen der Gemeinden Much und Ruppichteroth hat die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 12.10.2011 Bedenken gegen die Planung der Nachbarkommunen und die Verletzung eigener Rechte vorsorglich geltend gemacht. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte am 11.10.2011 beschlossen, dem Schreiben die Schärfe durch den Zusatz „vorsorglich“ zu nehmen. Mögliche Bedenken des Antoniuskollegs gegen neue Schularten in Nachbarkommunen können nur durch den Schulträger, also nicht durch die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid geäußert werden! In einer gemeinsamen Besprechung am 12.12.2011, in der die Auswertung der SEP der Gemeinden Much und Ruppichteroth mit der Bezirksregierung Köln, den Bürgermeistern und den Vertretern von Schulen aus verschiedenen Nachbarkommunen erfolgte, sollten Bedenken ausgeräumt werden. Aufgrund der zuvor schriftlich geäußerten Bedenken gegenüber den Nachbarkommunen Much und Ruppichteroth wäre es nun angebracht gewesen, erneut mitzuteilen, welche Bedenken konkret bestehen, bzw. dass keine mehr bestehen. Weit gefehlt! Bürgermeister Meng lässt die Ausschussvorsitzende den Schulausschuss am 18.01.2012 einberufen, um im Grunde einzig und allein über zwei Vereinbarungen mit den Gemeinden Much und Ruppichteroth abzustimmen. Lässt man Arabesken dieser vom Bürgermeister bzw. vom Beigeordneten entworfenen Vereinbarungen weg, die eigentlich mit anderen Worten nur das wiedergeben, was ohnehin durch SchulG NRW und Bestimmungen des zuständigen Ministeriums geregelt ist, geht es dem Bürgermeister letztlich darum, den Verzicht auf Einrede der Nachbarkommunen gegen mögliche eigene Schulplanungen auszuschließen, die heute und morgen überhaupt nicht anstehen. Der nächste Schulausschuss der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid soll am 14.November 2012 tagen! Mit der Stadt Lohmar soll es allerdings keine Vereinbarung geben, obwohl diese natürlich ihrerseits die Verletzung eigener Rechte geltend machen könnte, sobald die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid die Einrichtung einer Sekundarschule oder einer Gesamtschule plant. Eine derartige Absicherung gegenüber den Städten Siegburg und Hennef gibt es ebenfalls nicht. Auch nach Gründung der Clara-Schumann-Realschule und seit Einführung des Ganztags an der Realschule gibt es Auspendler hauptsächlich von Seelscheid nach Much (Realschule/Sekundarstufe I: 145 Schülerinnen und Schüler) [Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Gemeinde Much vom 28.11.2011 - Schuljahr 2010/11]. Aus der Gemeinde Much gibt es jedoch nur eine vergleichbare Zahl von Einpendlern von 240 Schülerinnen und Schülern zum Antoniuskolleg (Sekundarstufe I und II) [Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid vom November 2011 - Schuljahr 2010/11], im Übrigen in beiden Richtungen ohne Schülerspezialverkehr. Wie gesagt: Die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern sind bei der Feststellung des Bedürfnisses einer bestimmten Schulform oder Schulart zu berücksichtigen. Beides kann sich in Zukunft ändern. Derartige „Gelöbnisse“ (Vereinbarungen) sind dann Makulatur. Über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wacht in Nordrhein-Westfalen die zuständige Bezirksregierung (obere Schulaufsicht), die letztlich auch Genehmigungen über einzurichtende Schulen erteilt. Darüber hinaus bedürfen Sekundarschulen bis zum Abschluss des Schuljahres 2015/16 der Zustimmung des Ministeriums. So soll es auch künftig bleiben! Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Bezirksregierung Köln zwischenzeitlich trotz fehlender „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ aus Neunkirchen-Seelscheid vorerst genehmigt, das Anmeldeverfahren für die Gesamtschule Much-Ruppichteroth durchzuführen. Mit Much betreibt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid seit rund einem Jahr einen gemeinsamen Bauhof und hat ein gemeinsames Kommunalunternehmen gegründet! Mit Much, Ruppichteroth und Lohmar verbindet uns darüber hinaus „bergisch4“, der Touristikverein Bergischer Rhein-Sieg-Kreis. Die vorgelegten Vereinbarungen sind „kleines Karo“, und das widerspricht sozialdemokratischem Verständnis nachbarschaftlichen Umgangs! Folgerichtig hat die SPD-Fraktion die vorgelegten Vereinbarungen in der Ausschusssitzung am 18.01.2012 und im Gemeinderat am 26.01.2012 abgelehnt. Ulrich Galinsky Ratsmitglied im Schulausschuss
Die Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Gemeinderates am 26.01.2012 finden Sie hier: Downloads - Vereinbarungen

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