Neunkirchen-Seelscheid, eine Stadt mit eigenem Jugendamt?

Veröffentlicht am 27.01.2010 in Familie und Jugend

Die SPD-Ratsfraktion der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat die Meinungsbildung zu der vom Bürgermeister bereits Ende 2007 aufgebrachten Diskussion über ein kommunales Jugendamt abgeschlossen und fordert den Verbleib der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in der Solidargemeinschaft des Kreisjugendamtes im Rhein-Sieg-Kreis.

Diese Forderung erhebt sie gerade im Bewusstsein, nicht die Zukunft derjenigen finanziell zu belasten, die durch eine kinder- und familienfreundliche Politik unserer Unterstützung bedürfen.

Das Jugendamt gehört aus gutem Grund nicht zum obligatorischen Aufgabenumfang, den eine „Mittlere kreisangehörige Stadt“ in Nordrhein-Westfalen (NRW) zu leisten hat. Denn die Gemeinden schaffen innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen Einrichtungen. Andererseits fordert die Gemeindeordnung NRW, auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabenpflichtigen Rücksicht zu nehmen. Erhebliche Zweifel bestehen auch, ob die Verlagerung der Aufgaben eines Jugendamtes auf die kommunale Ebene geeignet ist, um die anvisierten Ziele zu erreichen, Effektivität und Effizienz zu erhöhen.
  • Soll die Aufgabenerfüllung nämlich wirkungsvoll bleiben, dann muss sie – weil sie auf kleinere Einheiten aufgeteilt wird und damit Synergieeffekte entfallen – teurer werden.
[Dies bestätigte uns auch der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises mit Schreiben vom 15.01.2010; siehe unten.]
  • Soll sie aber zu keinen Mehrkosten führen, dann muss sie zwangsläufig weniger wirkungsvoll sein.
Der Wirtschaftlichkeitsvergleich, den die Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Auftrag der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid durchgeführt hat, kommt zu dem Fazit, dass „neben eventuellen finanziellen Vorteilen für die Errichtung eines eigenen Jugendamtes auch beschriebene Nachteile zu bedenken sind.“ Ferner „bringt die Einrichtung nur dann Vorteile, wenn ein auf Neunkirchen-Seelscheid ausgerichtetes Jugendhilfekonzept mit einer restriktiven Ausgabensteuerung verbunden ist.“ Richtig ist, dass in der Solidargemeinschaft des Kreisjugendamtes anteilig in dem einen Jahr mal mehr und in dem anderen Jahr mal weniger für die Leistungen der Jugendhilfe zu zahlen war. Es ist aus unserer Sicht nicht nur politisch, sondern auch fiskalisch verwerflich, die Mehrausgaben im Jahr 2008 den Gemeinden an der oberen Sieg anzulasten. Es muss in diesem Zusammenhang die Frage erlaubt sein: Wie schnell kann es die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid im gleichen Umfang treffen? Dies ist ganz sicherlich durch die Übernahme der vielfältigen Aufgaben und Verpflichtungen der Jugendhilfe nicht steuerbar. Die Aufgaben und Leistungen, die ein Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe wahrzunehmen hat, sind im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe aufgeführt. Im Rhein-Sieg-Kreis lassen Stadtjugendämter spezielle Aufgaben (z.B. Erziehungsberatung) durch das Kreisjugendamt gegen Kostenerstattung durchführen, weil Kosten und Nutzen bei eigenständiger Durchführung in keinem vertretbaren Verhältnis stünden. Fallbezogene Kosten im pädagogisch-therapeutischen Bereich sind gar nicht quantifizierbar. Es liegt daher auf der Hand, dass kleine Kommunen – Neunkirchen-Seelscheid hat seit 2004 rückläufige Einwohnerzahlen und zurzeit nicht einmal mehr 21.000 Einwohner – durch einige Heimunterbringungen oder intensive ambulante erzieherische Hilfen schnell an ihre Grenzen stoßen. Mit Sorge erfüllt uns auch, dass erst kürzlich über 20 Landkreise und kreisfreie Städte gegen das 1.Ausführungsgesetz Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW Verfassungsklage in Münster erhoben haben. Damit wollen sie sich gegen mögliche Mehrbelastungen schützen, die durch den gesetzlich festgelegten Ausbau der U3-Betreuung entstehen. Die derzeitige Entscheidung der SPD-Ratsfraktion, in der Solidargemeinschaft des Kreisjugendamtes im Rhein-Sieg-Kreis zu verbleiben, basiert allerdings auch auf der Kenntnis der desolaten Situation unserer wirtschafts- und finanzschwachen Gemeinde, die ab 2010 auf Jahre hinaus wieder einen nicht genehmigungsfähigen Haushalt haben wird. Wünschenswerte Korrekturen finanzieller Art an den Unzulänglichkeiten des so genannten Kinderbildungsgesetzes, z.B. bei den Elternbeiträgen, sind deshalb bedauerlicherweise – auch nach 2012 – reine Illusion. In unsere Entscheidung ist zudem eingeflossen, dass die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid seit Oktober 2009 – anders als in den Jahren zuvor – mit insgesamt fünf Personen (Frau Männig/SPD, Frau Frohnhöfer/FDP, Herrn Dr. Bieber/CDU, Frau Dr. Leister/Caritas und als stellvertretendes Mitglied Frau Krautheuser/CDU) im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises vertreten ist. Hierdurch ist nun eine bisher so nicht mögliche, direkte politische Einflussnahme auf die Arbeit des Jugendamtes des Rhein-Sieg-Kreises gegeben. Abschließend darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Arbeit in der Außenstelle des Kreisjugendamtes für die Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth im Rathaus unserer Gemeinde und damit schon jetzt vor Ort erledigt wird. Alle diese Gründe konnten bei unseren umfassenden Beratungen nur zu einem verantwortbaren Ergebnis führen:
Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid spricht sich gegen die Übernahme der Aufgaben der Jugendhilfe aus.
Jugend
* * * * * Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises am 07.12.20009: * * * * *
Sehr geehrter Herr Landrat Kühn, mit einem Schreiben vom 28.11.2007, das ich als Anlage beifüge, haben zehn Leiterinnen von örtlichen Kindertagesstätten beantragt, dass die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid die örtliche Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe übernehmen soll. Schon am 12.12.2007 war der Bürgermeister der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in der Lage, dem Familienausschuss ein Angebot über eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hinsichtlich der Einrichtung eines eigenen Jugendamtes durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) zu unterbreiten. Am 26.11.2008 stellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GPA den Wirtschaftlichkeitsvergleich im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid vor. Im betrachteten Zeitraum der Jahre 2006 bis 2008 stellt die GPA fest, dass Umlage und Zuschussbedarf Gemeinde kontinuierlich gestiegen sind. Für die Jahre 2007 und 2008 wurden für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid „Ersparnisse“ in Höhe von rund 210.000 Euro bzw. von knapp 700.000 Euro ermittelt, wenn die Gemeinde ein eigenes Jugendamt betrieben hätte. Aufgrund der Haushaltslage des Rhein-Sieg-Kreises und zusätzlicher Kosten für die Vorbereitung der Aufnahme unter Dreijähriger in die Tageseinrichtungen für Kinder ist nach Aussage des Bürgermeisters davon auszugehen, dass die Umlage für das Jugendamt weiterhin steigt. Der Bürgermeister der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid geht ferner davon aus, dass die „Mittlere kreisangehörige Stadt“ Neunkirchen-Seelscheid die Leistungen der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe in eigener Zuständigkeit nicht nur erheblich preisgünstiger, sondern auch besser erbringen kann. Dabei stützt er sich u.a. auch auf das Urteil der Leiterinnen der örtlichen Kindertagesstätten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt. Im Umkehrschluss heißt das: Das Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises erbringt unzureichende Leistungen zu überhöhten Kosten. Darüber hinaus wird massiv kritisiert, dass die Elternbeiträge, die vom Rhein-Sieg-Kreis erhoben werden, im Vergleich zu den „Mittleren kreisangehörigen Städten“ mit eigenem Jugendamt im Rhein-Sieg-Kreis viel zu hoch sind. Wie die SPD-Fraktion kürzlich erfuhr, hat der Rat der Gemeinde Wachtberg beschlossen, aus der Solidargemeinschaft des Kreisjugendamtes auszuscheiden, sofern die GPA zu einem ähnlichen Ergebnis wie in Neunkirchen-Seelscheid gelangt. Es kann nicht im Interesse des Rhein-Sieg-Kreises sein, wenn letztlich nur noch vier Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis aufgrund der Einwohnerzahl (Much, Ruppichteroth, Eitorf und Swisttal) im Kreisjugendamt verbleiben. Für die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde von Neunkirchen-Seelscheid ergeben sich folgende Fragen, um deren umfassende Beantwortung gebeten wird:
  • Weshalb ergreift der Rhein-Sieg-Kreis keine Maßnahmen wie der Kreis Gütersloh - beispielsweise durch Begrenzung der „Jugendhilfeumlage“, um den Verbleib der Kommunen beim Kreisjugendamt attraktiv zu gestalten und möglicherweise Kommunen dazu zu bewegen, in die Solidargemeinschaft des Kreisjugendamtes zurückzukehren?
  • Wenn der Landrat des Kreises Unna behauptet, dass kein Jugendamt im Kreis Unna kostengünstiger arbeiten kann als das Kreisjugendamt, stellt sich die Frage, weshalb im Rhein-Sieg-Kreis die Aussage nicht zutrifft: „Je kleiner ein Jugendamt ist, desto teurer arbeitet es“?
  • Weshalb sind die Elternbeiträge für die vom Rhein-Sieg-Kreis finanzierten Kindertageseinrichtungen signifikant höher als die Elternbeiträge der Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis mit eigenem Jugendamt?
Mit freundlichen Grüßen Peter Schmitz
* * * * * Abschrift des Antwortschreibens vom 15.01.2010, adressiert an den Bürgermeister der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid: * * * * *
Sehr geehrter Herr Meng, die SPD-Fraktion des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat am 07.12.09 eine Anfrage im Hinblick auf die örtliche Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe an mich gerichtet. Ich bitte Sie, ihr meine Antworten weiterzuleiten. Weshalb ergreift der Rhein-Sieg-Kreis keine Maßnahmen wie der Kreis Gütersloh – beispielsweise durch Begrenzung der „Jugendhilfeumlage“, um den Verbleib der Kommunen beim Kreisjugendamt attraktiv zu gestalten und möglicherweise Kommunen dazu zu bewegen, in die Solidargemeinschaft des Kreisjugendamts zurückzukehren? Die Begrenzung der Jugendamtsumlage auf maximal 130% der erhaltenen Leistungen, die der Kreis Gütersloh beabsichtigt hat, ist nicht umgesetzt worden, da sie dem Umlageverfahren widerspricht. Der Kreis hatte zunächst versucht, eine Einigung unter den 12 Städten und Gemeinden zu erzielen, sich auf ein solches Verfahren zu verständigen. Nachdem aber eine Stadt sich an den Städte- und Gemeindebund gewandt hatte, der die Rechtswidrigkeit einer solchen Regelung feststellte, wurde versucht, eine Sonderregelung beim Ministerium zu erwirken. Das Ministerium hat dies aber abgelehnt, so dass es in Gütersloh zu keiner Begrenzung der Jugendamtsumlage gekommen ist. Der Rhein-Sieg-Kreis hat sich Übrigens bereits 2004 mit einem ähnlichen Anliegen an das Innenministerium gewandt und um Prüfung gebeten, ob im Rahmen der Experimentierklausel zugelassen werden könnte, dass anstelle einer Umlagefinanzierung eine Spitzabrechnung mit Zuschlägen erfolgt. Das Innenministerium hat dies mit der Begründung, dies bedeute eine völlige Abkehr vom Solidargedanken abgelehnt. Wenn der Landrat des Kreises Unna behauptet, dass kein Jugendamt im Kreis Unna kostengünstiger arbeiten kann als das Kreisjugendamt, stellt sich die Frage, weshalb im Rhein-Sieg-Kreis die Aussage nicht zutrifft: „Je kleiner ein Jugendamt, desto teurer arbeitet es?“ Die Aussage des Landrats im Kreis Unna, dass kein Jugendamt kostengünstiger arbeiten kann, als das Kreisjugendamt, trifft auch auf den Rhein-Sieg-Kreis zu. In einem großen Jugendamt können Synergieeffekte genutzt werden, die in kleinen Jugendämtern nicht auftreten können. Um die gleiche fachliche Qualität sicherzustellen, muss insgesamt mehr Personal vorgehalten werden, da der Fortbildungsbedarf in jedem Aufgabengebiet gleich hoch ist. Da eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in einem kleinen Jugendamt aber nicht spezialisiert arbeiten kann, sondern eine Vielzahl von unterschiedlichen Aufgabenbereichen abdecken muss, ist der Fortbildungsbedarf pro Mitarbeiter/-in deutlich höher als bei spezialisierter Aufgabenwahrnehmung. Zudem muss insgesamt mehr Personal vorhanden sein, um Krankheits- und Urlaubszeiten abzudecken, da eine Vertretung durch eine Mitarbeiterin, einen Mitarbeiter, der sonst für eine andere Gemeinde zuständig ist, nicht mehr möglich ist. Aus diesen Gründen erfolgt zurzeit in Baden-Württemberg eine Rückdelegation auf größere Verwaltungseinheiten im Bereich der Jugendhilfe, um insgesamt Kosten zu sparen. Dass eine Gemeinde dennoch evtl. Einsparungen realisieren kann, wenn sie ein eigenes Jugendamt errichtet, liegt nicht an den für die Gemeinde entstehenden Jugendhilfekosten, sondern am Umlageverfahren. Die Gemeinde zahlt nicht spitz die für sie aufgewandten Jugendhilfeleistungen, sondern finanziert entsprechend ihrer Umlagekraft die Gesamtkosten des Jugendamtes. Eine Gemeinde mit hoher Umlagekraft übernimmt somit im Solidarverbund einen höheren Kostenanteil als eine Gemeinde mit niedriger Umlagekraft. Weshalb sind die Elternbeiträge für die vom Rhein-Sieg-Kreis finanzierten Kindertageseinrichtungen signifikant höher als die Elternbeiträge der Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis mit eigenem Jugendamt? Bezüglich der Erhebung der Elternbeiträge gab es eine klare Vorgabe der 8 Bürgermeister der noch vom Kreisjugendamt betreuten Kommunen, wonach die Elternbeiträge so gestaltet werden sollten, dass mindestens 17% der Betriebskosten hierdurch gedeckt werden. Aufgrund dessen wurde die jetzige Beitragsstruktur entwickelt. Dabei wurden die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen weniger belastet, die Eltern mit einem höheren Einkommen dagegen höher. Zudem wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinder unter 3 Jahren erheblich höhere Betreuungskosten verursachen, als ältere Kinder. Das Kinderbildungsgesetz geht in seiner Finanzierungsstruktur davon aus, dass 19% der Betriebskosten über die Elternbeiträge finanziert werden. Dies wird im Bereich des Kreisjugendamts nicht erreicht werden. Dennoch trifft es nicht zu, dass die Elternbeiträge im Kreisjugendamt durchgängig signifikant höher sind als in den Städten des Rhein-Sieg-Kreises. Bis zu einem Einkommen von 73.626,oo € sind die Elternbeiträge für Kinder ab 3 Jahren bis auf marginale Abweichungen nach oben und nach unten in fast allen Städten des Rhein-Sieg-Kreises genauso hoch wie im Kreisjugendamt. Erst ab den höheren Einkommensstufen ab 73.626,00 € und teilweise auch bezüglich der Kinder unter 3 Jahren gibt es größere Unterschiede. In einer Stadt des Kreises sind die Beiträge mit denen des Kreisjugendamtes völlig deckungsgleich. Eine Auflistung der Elternbeitragstabellen ist beigefügt. Mit freundlichen Grüßen gez. Kühn

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