Kurz nach der Kommunalwahl haben wir im Mitteilungsblatt die Vorstellungen der SPD-Fraktion zur baulichen Weiterentwicklung von Neunkirchen-Seelscheid erläutert. Wir haben deutlich gemacht, dass die planerische Entwicklung neuer Wohnbaugebiete „auf der grünen Wiese“ für die SPD keine Option darstellt. Nur folgerichtig war es daher, dass bereits in der ersten Ratssitzung nach der Kommunalwahl das schwarz-gelbe Wohnbauprojekt „Fliederhain-Süd“ Makulatur wurde.
Im Rahmen der Haushaltsklausur hat die Fraktion am 11.Oktober 2014 erste Konkretisierungen zur künftigen Bauleitplanung vorgenommen und Prüfaufträge über den Gemeinderat an die Verwaltung gerichtet.
Hohe Priorität genießt die Ansiedlung von gebietsverträglichem Gewerbe in unserer Gemeinde. Die Schaffung von Arbeitsplätzen in Neunkirchen-Seelscheid erhöht nicht nur das Steueraufkommen, sondern macht die Gemeinde attraktiv als Wohnstandort insbesondere für junge Familien. Allerdings schränken die topografische Lage und die Restriktionen durch den Gewässerschutz die Ansiedlungsmöglichkeiten von Gewerbebetrieben ein. Freie Flächen im planfestgestellten Gewerbegebiet Neunkirchen-Nordost stehen entweder nicht zur Verfügung oder sind topografisch nur bedingt geeignet. Einzig für den Bereich Seelscheid weist der Flächennutzungsplan mit Seelscheid-Nord an der B 56 eine Gewerbegebietsdarstellung auf.
Die SPD-Fraktion hat deshalb beantragt, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, mit dem Vorstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens Much/Neunkirchen-Seelscheid über eine zeitnahe Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes Seelscheid-Nord zu verhandeln, um dort gebietsverträgliches Gewerbe ansiedeln zu können. Es soll dabei auch geprüft werden, ob und wie über die Darstellung des Flächennutzungsplanes hinaus eine Gebietserweiterung möglich ist.
Nachdem die seinerzeit geplante und umstrittene Biogasanlage vom Tisch ist, soll die Verwaltung kurzfristig klären, welche Entwicklungsmöglichkeiten für dieses Gebiet nunmehr bestehen.
Der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete bedeutet nicht zwangsläufig einen Stillstand der wohnbaulichen Entwicklung in Neunkirchen-Seelscheid, zumal die leitungsgebundene technische Infrastruktur (Wasser/Abwasser) auf eine höhere Einwohnerzahl ausgerichtet ist. Und es darf in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden, dass sinkende Anschlusswerte durch einen Rückgang der Einwohnerzahlen und die damit verbundenen geringeren Abnahme- bzw. Einleitungsmengen aufgrund des Fixkostenanteils zu höheren Gebührensätzen und damit zu höheren Belastungen der Bevölkerung führen können. Dabei würde die Neuausweisung von Wohnbaugebieten nicht zwangsläufig zu einer Entlastung führen, weil die topografischen Verhältnisse in der Gemeinde und die Sicherheitsanforderungen an den Gewässerschutz durchaus höhere Aufwendungen der technischen Infrastruktur bedingen können.
Andererseits sollte von der Verwaltung geprüft werden, ob die wohnbauliche Weiterentwicklung in unserer Gemeinde neben der Schließung der vorhandenen Baulücken in den beplanten Bereichen durch Arrondierung bzw. Abrundung in den bereits durch Satzung abgegrenzten Ortslagen gestalten lässt, zumal dort bereits die technische Infrastruktur vorhanden ist.
Für den Bereich der bestehenden Sportanlage an der Höfferhofer Straße in Neunkirchen sieht der Flächennutzungsplan eine Wohnbaufläche vor. Die Verlegung des Sportplatzes ist vor allem auch auf Grund der Anforderungen an den Lärmschutz für die dichter herangerückte Wohnbebauung geboten. Ein Sportplatzstandort ist schon aus Gründen des Schulsports in Neunkirchen beizubehalten. Daher ist die Verwaltung gefordert, Alternativen für einen neuen Standort einschließlich der die Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer Veräußerung des Grundstücks und den Zeitrahmen für eine Umsetzung aufzuzeigen.