Wir von der SPD Neunkirchen-Seelscheid möchten, dass unsere Gemeinde gesund wächst, im Tempo ihrer Bürgerinnen und Bürger. Was uns dabei besonders bewegt, erfahren Sie im Folgenden, aber auch in der Rubrik
"Antoniuskolleg".
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04.05.07: Das Antoniuskolleg (AK) und der Einzelhandel in Neunkirchen
Viele Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde fragen sich seit einiger Zeit:
- Was läuft da in Neunkirchen?
- Weshalb wird da von einem Neubau des AK- Gymnasiums gesprochen?
- Weshalb gibt es mittlerweile drei Einzelhandelsgutachten für Neunkirchen?
- Warum spricht der Bürgermeister jetzt von der Notwendigkeit eines neuen Geschäftszentrums auf dem AK- Gelände?
- Was ist dran an dem Gerede von einem AK- und Geschäftszentrumsbau für rd. 20 Mio. €, das als PPP- Projekt realisiert werden soll? (PPP = „Public Private Partnership“ oder: öffentlich- private Partnerschaft – wie z.B. der Messe- Neubau in Köln- Deutz)
- Gibt es in unserer Gemeinde noch Planungssicherheit, wie sie für eine geordnete Gemeindentwicklung zwingend notwendig ist?
2002 wurde durch das Büro für Stadtplanung und Stadtentwicklung Hamerla, Gruß- Rinck und Partner ein Entwicklungs- und Handlungskonzept Ortzentrum Neunkirchen beauftragt. Das aus SPD- Sicht vernünftige Ergebnis lautete: Großflächiger Einzelhandel am Ortsrand bzw. auf der grünen Wiese darf nicht zugelassen werden. (
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01.11.06: Entwicklung Neunkirchen Eschbach- Gelände oder 'Ohlenhohn- Nord' (Eisenerzstraße)?
Etliche Argumente für und gegen die Lage eines Einzelhandelszentrums in Neunkirchen sind bereits aus dem BBE- Gutachten, dem Hamerla- Gutachten und aus den Schreiben der beiden Investoren- Gruppen zu entnehmen. Diese Unterlagen wurden in den Sitzungen des Planungsausschusses und der Werbegemeinschaft 'Wir Neunkirchener e.V.' verteilt bzw. ausgelegt.
Die SPD- Fraktion hat die aus ihrer Sicht bestehenden Vor- und Nachteile zusammengetragen. Sicherlich kann diese Auflistung noch beliebig ergänzt werden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist damit nicht gegeben.
Derzeitige Situation bzw. was passiert bei der schon beschlossenen Ausweisung von 'Ohlenhohn- Nord' zum Nahversorgungszentrum (Sondergebiet): (
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