Fußgängerüberweg in Seelscheid Die SPD-Fraktion hat eine Anregung aus der Bevölkerung aufgegriffen und beantragt, bei der zuständigen Behörde die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage anstelle des vorhandenen Fußgängerüberwegs auf der Bundesstraße B 56 in Höhe Zeithstraße zu beantragen.
Die Einrichtung des Fußgängerüberweges an dieser Stelle wurde vor Jahren begrüßt, da ein gefahrloses Überqueren einer der am stärksten befahrenen Straßen im Gemeindegebiet bis dahin nur an der Lichtzeichenanlage an der Kreuzung der B 56 mit der Breite- bzw. mit der Talstraße möglich war. Leider hat es an diesem Fußgängerüberweg immer wieder Verletzte gegeben, weil Personen, die den Fußgängerüberweg benutzten, von motorisierten Verkehrsteilnehmern angefahren wurden. Der Fußgängerüberweg ist eine Einrichtung nach der Straßenverkehrsordnung, die dem schwächeren Verkehrsteilnehmer Vorrang einräumt und ihn schützen soll.
Auch die nachträgliche Einrüstung von gelben Blinklichtern beiderseits der Straße hat nach unserer Beobachtung keine Abhilfe – im Sinne der Unfallvermeidung – geschaffen.