Am Dienstag dieser Woche befasste sich der Energie-, Umwelt- und Planungsausschuss neben anderen Beratungspunkten mit dem Bebauungsplanverfahren Neunkirchen-Süd, was derzeit Viele in der Bürgerschaft beschäftigt. In weiser Voraussicht hatte unsere Bürgermeisterin die Aula der Gesamtschule als Tagungsort gewählt, um einer Vielzahl von Interessierten ein Auditorium bieten zu können.
Eine vom Ausschussvorsitzenden ermöglichte Sitzungsunterbrechung nutzten in der voll besetzten Aula einige Redner, unterstützt von Kindern, nochmals ihre ablehnenden Argumente zum Verfahren zur 4.Änderung des Bebauungsplanes vorzutragen.
Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung waren sich alle Fraktionen einig, die anstehende Beschlussempfehlung zum Bebauungsplanverfahren auf die nächste Ratssitzung am 17. Februar 2016 zu vertagen, um sich nochmals intensiv mit den Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen, und um in der Sitzung eine sachgerechte Abwägung vornehmen zu können.
Schon als sich die ersten kritischen Stimmen aus der Bürgerschaft zu Wort meldeten, wurde unterstellt, die vom Rat zu treffenden Entscheidungen würden vom Fraktionszwang bestimmt.
Die Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes. Sie haben ausschließlich nach den Gesetzen und ihrem freien Willen und nur mit Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugungen zu handeln. Dieser Verpflichtung haben sich alle Mitglieder der Gremien der Gemeinde zu Beginn der Tätigkeit freiwillig unterworfen.
Die SPD-Fraktion im Gemeinderat legt großen Wert auf die Feststellung, dass ihre Mitglieder in der Entscheidungsfindung und auch bei der Abstimmung in diesem Sinne völlig frei sind und keinem Zwang, weder von Innen noch von Außen, unterliegen.