Alle für das Jahr 2013 geplanten Klassenfahrten können stattfinden!

Veröffentlicht am 26.02.2013 in Schule und Bildung

Schnelle unbürokratische Lösung der Landesregierung schafft Planungssicherheit auch für die Schulen im Rhein-Sieg-Kreis.

"Wir begrüßen die pragmatische Lösung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Schulministerin Silvia Löhrmann und Finanzministers Norbert Walter-Borjans, um die Schulausflüge und Klassenfahrten in NRW für 2013 zu sichern. Das schafft Planungssicherheit auch für unsere Schulen im Rhein-Sieg-Kreis", erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Achim Tüttenberg.

"Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler nicht aufgrund bürokratischer Hürden auf dieses für sie so wichtige Erlebnis verzichten müssen - dafür hat sich die SPD-Fraktion stark gemacht. Bildung findet nicht nur in Klassenzimmern statt, ein Tapetenwechsel zur richtigen Zeit stärkt das soziale Miteinander der Klassenverbände. Dafür wollen wir auch in Zukunft sorgen und stellen deshalb kurzfristig mehr Geld bereit", ergänzt Dirk Schlömer.

Zu Finanzierungsschwierigkeiten war es nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts im November 2012 gekommen, das vorsieht, dass Lehrkräfte die Kosten für Klassenfahrten und Schulausflüge komplett erstattet bekommen müssen. Diese Mehrkosten übersteigen deshalb in diesem Jahr das ursprünglich geplante Budget.

Konkret sieht die Ergänzung des Erlasses vom 23.Januar dieses Jahres folgende Konkretisierungen vor:


    1. Genehmigte und gebuchte Schulfahrten können durchgeführt werden. Auch die im Rahmen des von der jeweiligen Schulkonferenz beschlossenen Fahrtenprogramms für das Jahr 2013 vorgesehenen und von der Klassenpflegschaft bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft bereits beschlossenen Schulwanderungen und Schulfahrten können durchgeführt werden.


    2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zusätzlich bereitgestellt. Das heißt, es braucht mit den Genehmigungen jetzt nicht bis zur Verabschiedung des Landeshaushaltes, die erst kurz vor den Osterferien erfolgen wird, gewartet zu werden.


    3. Die Inanspruchnahme eines vom Reiseveranstalter angebotenen Freiplatzes durch eine die Klassenfahrt begleitende Lehrkraft mit Genehmigung der Schulleitung ist unbedenklich.

"Nun ist es wichtig, auch eine Planungssicherheit durch klare Richtlinien für die kommenden Jahre zu erreichen. Für Klassen- und Schulfahrten müssen zukünftig ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen", so die beiden Landtagsabgeordneten des Rhein-Sieg-Kreises abschließend.

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