Karin Jagusch
Die Knappheit an bezahlbarem Wohnraum betrifft längst nicht mehr nur die untersten Einkommensschichten, sondern auch die sogenannte Mittelschicht.
Wenn ein großer Teil des Einkommens für Wohnraum ausgegeben werden muss (die Nebenkosten nicht mitgerechnet), entsteht ein Teufelskreis, denn zusammen mit den Auswirkungen durch die Inflation werden Gehaltsforderungen vorgebracht, die wiederum zu höheren Preisen führen.
Ist es angemessen, dass Vermieter bei bestehenden Mietverhältnissen beliebige Preise verlangen können, wie z.B., dass die Miete für eine 50 qm Wohnung von 700 auf 1200 Euro erhöht wurde?
Die „Kappungsgrenze“ regelt, dass die Miete im bestehenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen darf. Seit Januar 2023 erhalten Haushalte aber im Bedarfsfall durchschnittlich 370 Euro im Monat an Wohngeld.