Die SPD-Fraktion im Gemeinderat beantragt, im Bebauungsplan Nr. 59 N „Stehlsiefen/Eischeider Straße“ festzusetzen, dass auf 30 % der Fläche nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.
Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) können in Bebauungsplänen aus städtebaulichen Gründen Flächen festgesetzt werden, „auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.“
Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Alleinerziehende und kinderreiche Familien ist auch in Neunkirchen-Seelscheid hoch. Seit 1990 ist die Zahl verfügbarer Sozialwohnungen im Bundesgebiet rückläufig. Waren es 1990 noch 2,1 Mio. Wohnungen ist der Bestand auf mittlerweile 1,2 Mio. Wohnungen geschrumpft. Jährlich fallen ca. 50.000 Wohnungen durch Zeitablauf aus der Sozialbindung, ohne dass im ausreichenden Umfang neue Sozialwohnungen gebaut werden. Zu beklagen ist, dass dort statt dessen Luxusmodernisierungen stattfinden und die bisherigen Mieter aus ihrem bisherigen Wohnumfeld vertrieben werden.
Im gesamten Kreisgebiet fehlen aktuell 100.000 bezahlbare Wohnungen. Auch Neunkirchen-Seelscheid muss für alle Bevölkerungsgruppen als Wohnstandort erschwinglich bleiben!
Die Gemeinde selbst verfügt nicht über größere Wohnbauflächen, die zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum geeignet sind. Aktuell werden lediglich in Seelscheid auf zwei Grundstücken Wohnungen durch die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH gebaut.
Zahlreiche Kommunen haben mittlerweile die Notwendigkeit erkannt, über Festsetzungen in Bebauungsplänen die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum sicherzustellen, und zwar auch dort, wo die Kommune selbst kein eigenes Baurecht besitzt.
Die Lage des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 59 N „Stehlsiefen/Eischeider Straße“ drängt sich für eine anteilige Festsetzung von Flächen für die öffentliche Wohnraumförderung vor allem auch deshalb auf, weil es unmittelbar an den Zentrumsbereich von Neunkirchen angrenzt, und Geschäfte für den täglichen Bedarf (Supermarkt/Discounter) sowie Dienstleistungen und die ärztliche Versorgung fußläufig erreichbar sind. Das Plangebiet wird über das überörtliche Straßennetz erschlossen. Bushaltestellen Richtung Much bzw. Siegburg und Hennef sind ebenfalls zu Fuß erreichbar.
Der Bereich des Sportplatzes in Neunkirchen soll nach dem Willen des Rates entgegen den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes weiter als Sportstätte für den Schul- und Vereinssport genutzt werden. Daher steht nunmehr diese Fläche nicht für die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum zur Verfügung.
Der Ausschuss für Energie, Umwelt und Planung hat in einer früheren Sitzung einem gleichlautenden Antrag der SPD Fraktion die Zustimmung versagt. Seinerzeit war noch vorgesehen, die Fläche des Sportplatzes Neunkirchen für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Die geänderte Sachlage erfordert, über den Antrag neu zu entscheiden.