Wolfgang Maus Fachausschüsse diskutieren über nachhaltige Energiegewinnung
In zwei Sitzungen der vergangenen Woche war die Nutzung der erneuerbaren Energie das bestimmende Thema.
Die Selbstverpflichtung der Gemeinde zur Klimaneutralität bis 2035 erfordert Umsetzungsstrategien auf allen Ebenen. Im Ausschuss für Umwelt Mobilität und Energie wurde der CDU-Antrag diskutiert, die Bürgerschaft zur Benennung von großflächigen Bereichen für Flächenphotovoltaik und Windenergie aufzurufen. Aus der umfangreichen Verwaltungsvorlage wurde aber deutlich, dass hierzu einige planungsrechtliche Hürden überwunden werden müssen.
Großflächige Solaranlagen, wenn sie denn im Außenbereich zulassungsfähig sind, stehen in Konkurrenz zu dem vorrangigen Ziel der Regional- und Landesplanung einer landwirtschaftlichen Nutzung. Allerdings ist bei der sog. „Agrophotovoltaik“ unter den hoch aufgeständerten Solarpaneelen durchaus eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglich. Je nach Art der Bewirtschaftung müssen wegen der teilweisen Verschattung jedoch gewisse Ernteeinbußen in Kauf genommen werden.
Windenergieanlagen, demgegenüber gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauBG im Außenbereich ausdrücklich privilegiert, sind bislang in der Bevölkerung nur auf geringe Akzeptanz gestoßen.
Nach einer vom Land erstellten Potenzialstudie zur Windenergie vom 04.03.2022 werden statt prognostizierter 1.916 im Land bis zum Jahre 2030 wohl nur 306 neue Windräder gebaut werden. Es ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten und es bleibt abzuwarten, ob aus der Bürgerschaft überhaupt umsetzbare Vorschläge kommen.
Die SPD verfolgt den aus ihrer Sicht eher Erfolg versprechenden Ansatz zur Nutzung der Solarenergie. Die Solarenergiegewinnung ist ein städtebaulicher Belang und kann in Bebauungsplänen festgesetzt werden. Deshalb hat die SPD-Fraktion im Ausschuss "Planen, Bauen und Wohnen" beantragt, im Geltungsbereich von Bebauungsplänen Photovoltaikmodule bzw. Solarwärmekollektoren auf Gebäudedächern festzusetzen.
Obwohl noch nicht abschließend beraten, stimmten die anderen Fraktionen dem SPD-Antrag zu, die vorgeschlagene Sonnenenergienutzung bereits auf die aktuell unmittelbar vor dem Satzungsbeschluss stehenden beiden Bebauungspläne anzuwenden. Im Verfahren Dorf-Seelscheid sind auf den Dächern der vorgesehenen Gebäude Anlagen zur Solarenergienutzung zu errichten. Das gleiche gilt für das Sondergebiet Seniorenwohnen und Einzelhandel in Neunkirchen für die dort geplanten Gebäude, die zudem eine Dachbegrünung erhalten sollen. Um die Planverfahren nicht zu verzögern, wurde noch in der Sitzung mit den anwesenden Investoren Verständigung über entsprechende Regelungen in städtebaulichen Verträgen erzielt, die bis zur finalen Ratssitzung vorzulegen sind.
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass es gelungen ist, gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.