Redemanuskript zu Tagesordnungspunkt 7 der Ratssitzung vom 29.09.2010 - Kreditgenehmigung für das Antoniuskolleg (AK)

Veröffentlicht am 14.10.2010 in Schule und Bildung

Peter Schmitz

Um die richtige Entscheidung hat die SPD bis zuletzt noch tagelang gerungen.

Und ich will ihnen auch nicht verheimlichen, dass es dabei Stimmen gab, die betonten: Herr Meng und seine CDU haben der Gemeinde diesen Schlamassel eingebrockt. Nun sollen sie auch zusehen, wie sie aus diesem Problemsumpf wieder rauskommen.

Sie, Herr Meng, wollten bisher mit einem neuen AK einen – Ihre Worte - „Leuchtturm in der Bildungslandschaft“ schaffen. Sie wollten ein für die Zukunft perfekt gerüstetes Gymnasium mit Ganztagsunterricht, mit Mensa und ausreichenden Turnhallen und mit vernünftigen Klassen-, Chemie- und Technikräumen. Das gesamte AK sollte saniert und zum Teil sogar neu gebaut werden. Bei der AK-Neugestaltung sollte auch die Montag-Stiftung helfen. Über die Forderung nach einer ebenfalls neuen Kapelle in diesem opulent ausgestatteten AK-Highlight will ich dabei gar nicht mehr reden. Sie wollten für die Sanierung mindestens 25 bis 30 Mio. € ausgeben. Alle Ihre hehren AK-Ansprüche, die Sie dem Rat, der Presse und der Bürgerschaft im Wahlkampf stimmenwerbend großspurig „verkauft“ haben – alles das ist jetzt reinste Makulatur. Alleine für die bisherigen Vorarbeiten zur AK-Sanierung ist schon viel Geld ausgegeben worden. Und was schlagen Sie heute vor: Ein von den Mindestanforderungen an ein zukunftsfähiges Gymnasium weit entferntes „Etwas“ für 12,6 Mio. €. Dabei verwundert es nicht, dass es für diesen Betrag (im Haupt- und Finanzausschuss waren es übrigens noch 12,5 Mio. €) eine logisch nachvollziehbare Kostenaufstellung gar nicht erst gibt. Die heute von Ihnen vorgeschlagene, absolut unzulängliche Schulsanierung – bei der von einer einigermaßen akzeptierbaren Bauplanung gar keine Rede sein kann – diese Sanierungsidee ist auch noch mit einer Vielzahl an Bedingungen so verknüpft und so verwurschtelt, dass jedes normal denkende Ratsmitglied zu dem Ergebnis kommen muss: Das alles kann und wird so nie und nimmer funktionieren. Trotzdem sollen jetzt für dieses Vabanquespiel vorab – nur um herauszufinden, ob es kredittechnisch überhaupt möglich ist - rd. 300.000 € ausgegeben werden – viel zu viel Geld für eine Gemeinde, die pleite ist. Und dass es bei Baukosten in Höhe von 12,6 Mio. € nie und nimmer bleiben kann, das weiß jetzt schon jedes Schulkind. Das kann nur ein Fass ohne Boden werden. Diese unvollständige AK-Teilsanierung wird - da sind wir sicherlich einer Meinung - unsere Gemeinde auf Jahrzehnte hinaus über alle Maßen belasten. Jedwedes Nachdenken über irgendwelche anderen notwendigen Maßnahmen wird finanziell unmöglich sein. Aber nicht nur notwendige zukünftige Investitionen sind nicht mehr möglich, auch für zwingend erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen an unseren Schulen, unseren Straßen, unseren Liegenschaften, unseren Sportplätzen, unseren Büchereien usw. bleibt kein Geld mehr. Im Gegenteil, neben den zusätzlichen Investitionskrediten wird auch der "Kassenkredit" unaufhörlich und unaufhaltsam weiter steigen, sodass auch Zuschüsse für die sinnvolle Arbeit unserer örtlichen Vereine gestrichen werden müssen. Nicht unausgesprochen bleiben darf, wer uns das alles eingebrockt hat: Was um alles in der Welt hatte Anfang 2007 der Bürgermeister im AK verloren? Einen Auftrag des Rates hatte er hierfür jedenfalls nicht. Ich frage mich immer noch: Welche Not hatte Herr Meng, durchs AK zu marschieren und anschließend öffentlich über Brandschutz und mangelhafte Gebäudesubstanz nachzudenken. Nicht vergessen ist sein PPP-Vorschlag, das AK abzureißen, um dort ein Einkaufszentrum zu errichten.
[PPP = Public Private Partnership / ÖPP = öffentlich-private Partnerschaft]
Die Folgen eines solch unverantwortlichen Handelns sind jetzt nicht mehr in den Griff zu bekommen. Wenn die derzeit von Herrn Meng "beschworenen" 12,6 Mio. € ausreichen würden, um das AK umfassend für einen zukunftsweisenden Ganztagsunterricht zu sanieren und wenn die Bezirksregierung nicht darauf hingewiesen hätte, dass die Mindestschülerzahlen gem. § 82 SchulG in Kürze nicht mehr erreicht werden (unglaublich, dass uns das Herr Meng verheimlicht hat!) und wenn es nicht die Vielzahl der in der Vorlage beschriebenen Unwägbarkeiten und Unsicherheiten geben würde, dann wären in meiner Fraktion die Fragen vielleicht nicht immer lauter geworden:
  • Warum überlassen wir das AK-Problem nicht der Behörde, die dafür zuständig ist - der Bezirksregierung?
  • Was ist schlimmer bzw. was ist besser: Eine Zweckverbandslösung "Gymnasium Neunkirchen-Seelscheid/Much/Ruppichteroth" oder ein Fass ohne Boden: "Malteser-light-AK"?
Für ein solches Schul-Vehikel - wie es von Herrn Meng jetzt vorgeschlagen wurde - mit all den Planungs- und Kostenrisiken und mit all den schulbautechnischen und schulpädagogischen Unzulänglichkeiten (kein Ganztagunterricht!) sollen wir jetzt unser O.K. geben? Wir halten das für eine richtige Zumutung! Und ich sage noch einmal für meine Fraktion in aller Deutlichkeit: Die SPD hat 2007 das AK vor dem Zugriff von PPP-Investoren gerettet. Wir haben alles daran gesetzt, das AK zu erhalten. Bis Anfang dieses Jahres lagen alle Beschlüsse vor, dies auch umzusetzen – aber dann hat Herr Regierungspräsident Lindlar (CDU) die Planung gestoppt und damit den Erhalt des AK unmöglich gemacht. Egal ob man es jetzt hören will oder nicht: Das AK war damit „gestorben“ und es kann heute - auch wenn es noch so wünschenswert wäre - nicht mehr gerettet werden. Heute ist auch klar, dass die Salesianer den Schulbetrieb gekündigt haben. Bis zum Schuljahresende 2012 muss jetzt die Bezirksregierung - und nicht der Rat der Gemeinde - klären, wie das Problem gelöst werden kann. Die schon von Herrn Lindlar vorgeschlagene Zweckverbandslösung scheint dabei nicht die schlechteste Lösung zu sein. Eine Mitteilung überraschte uns vor kurzem dann aber noch ganz besonders: Von den AK-Verantwortlichen wurde für das jetzt neue Schuljahr so „großzügig“ geplant, als wenn es die Kündigung nicht geben würde. Wie zu hören war, wurden 135 Schüler und Schülerinnen neu aufgenommen. Die vom Bürgermeister beschriebene zukünftige maximale 4-Zügigkeit ist damit schon sehr fraglich. Allen Schülerinnen und Schülern, die nicht aus unserer Gemeinde kommen, sei dies gegönnt. Allerdings würde ich schon gerne wissen, wie viele Kinder aus den Neunkirchen-Seelscheider Grundschulen hatten die Gymnasialreife und wurden nicht ins AK aufgenommen? Herr Bürgermeister: Diese Frage ist nicht rein rhetorisch gemeint – ich hätte wirklich gerne eine Antwort von Ihnen! Auch wenn uns die Angelegenheit AK noch lange verfolgen wird – für heute will ich zum Schluss kommen und für meine Fraktion feststellen: Letztlich überwiegen für uns die im Vorschlag des Bürgermeisters enthaltenen Nachteile und unglaublichen Risiken und deshalb können und werden wir dem Vorschlag nicht zustimmen. Peter Schmitz Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Text der Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 7 der Ratssitzung vom 29.09.2010:
Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. bei den Planungen für die Sanierung und den Teilneubau des Antoniuskollegs sichzustellen, dass die Investitionsleistungen für Sanierung und Teilneubau des Antoniuskollegs im Rahmen der pauschalen Anrechnung den Kreditaufnahmerahmen nicht überschreiten; 2. eine kommualaufsichtsrechtliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Sanierung und des Teilneubaus des Antoniuskollegs gemäß § 82 Abs. 3 Ziffer 2 GO NRW in Verbindung mit 4.5.4 des Erlasses des Innenministeriums NRW "Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung" vom 06.03.2009 für die Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung und dem Teilneubau des Gymnasiums Antoniuskolleg zu beantragen; 3. die kostenneutrale Übertragung der Grundstücke bis zur Vergabe abschließend rechtlich zu regeln; 4. die nach Beschlüssen des Rates vom 09.12.2009 vergebenen Aufträge zur Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens nunmehr schnellstmöglich auszuführen.
Begründung des Bürgermeisters:
Zu der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.09.2010 wurden bereits umfassende Unterlagen vorgelegt, so dass ich diese nicht nochmals habe drucken lassen. Nachfolgend zusammenfassend die wesentlichen Eckpunkte: 1. Die Bezirksregierung hatte mit Schreiben vom 08.09.2010 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht eine Verpflichtung der Gemeinde zur Errichtung (darunter fällt auch ein Trägerwechsel) eines Gymnasiums aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen nicht besteht und aufgrund eines Teilbedürfnisses auch der Gemeinden Much und Ruppichteroth hier eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung zur Vorbereitung einer Zweckverbandslösung erfolgen soll. Mit Schreiben vom 10.09.2010 hat die Bezirksregierung aufgrund des geführten Gespräches mitgeteilt, dass derzeit eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung nicht erforderlich ist. Es soll zunächst abgewartet werden, ob die angestrebte Ersatzschullösung realisiert werden kann. 2. Die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung hatte am 22.02.2010 mitgeteilt, dass Zweifel an der von der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid dargelegten Vorgehensweise bestehen und daher keine Maßnahmen durchzuführen sind, die zu Rechten Dritter führen. Anlass für dieses Schreiben war die Tatsache, dass die Gemeinde mit den damals vorgelegten Berechnungen die Kreditdeckelgrenze nach dem o.g. Erlass des Innenministeriums überschritten hatte. Mit dem Schreiben der Bezirksregierung vom 10.09.2010 (Dezernat 48)* und 13.09.2010 (Dezernat 31)** wird die Gemeinde aufgefordert, im Rahmen der von ihr vorgeschlagenen Ersatzschul-Lösung eine Planung für die Sanierung und den Teilneubau des Antoniuskollegs vorzulegen, bei der die Investitionsleistungen für Sanierung und Teilneubau des Antoniuskollegs im Rahmen der pauschalen Anrechnung den Kreditaufnahmerahmen nicht überschreiten. 3. Bei Verfolgung einer konventionellen Finanzierungslösung kann der Kreditrahmen nicht eingehalten werden. Die Bezirksregierung (Dezernat 31) weist in ihrem Schreiben vom 13.09.2010 darauf hin, dass auch bei Wahl eines alternativen Finanzierungsmodells der Kreditrahmen einzuhalten ist. 4. Aufgrund der weiteren Reduzierung des Raumprogramms, insbesondere durch Wegfall von Mensa, Aula und Turnhalle, konnte nunmehr ein Investitionsvolumen von zurzeit ca. 12,6 Mio. € erreicht werden, dass nach der Planrechnung und durch das Finanzierungsmodell den Kreditrahmen einhält. 5. Dies ist allerdings nur möglich, wenn eine alternative Finanzierung (z.B. Forfaitierung mit Einredeverzicht - wie am 16.09.2009 vom Rat beschlossen) erfolgt. 6. In diesem Fall erfolgt nämlich die Finanzierung nicht durch die Gemeinde selbst, sondern durch einen Dritten (z.B. ein Bauunternehmen), der seine Werklohnforderungen zu einem festzulegenden Kaufpreis an eine Bank verkauft. Die Gemeinde zahlt dann die gestundeten Raten ähnlich wie bei einer eigenen Darlehensaufnahme an die Bank zurück. Der genannte Erlass schreibt in solchen Fällen vor, dass jährlich ein Zehntel der Bauinvestitionsleistung pauschal als "Eigenleistung" in der Dringlichkeitsliste B (und damit bei der Kreditdeckelberechnung) angerechnet werden. Damit kann die Bauinvestitionsleistung auf 10 Jahre verteilt werden, während bei der Eigenleistung in ca. 2 Jahren die gesamte Kreditaufnahme erfolgen müsste und dadurch die Kreditdeckelgrenze überschritten würde. Tatsächlich sind bei der Forfaitierung jährlich geringere Raten über einen längeren Zeitraum von der Gemeinde zu zahlen. 7. Der Rat hat am 09.12.2009 die Fa. Assmann, die Kanzlei Kapellmann und die Fa. Alfen mit der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beauftragt. Nach Erstellung des Raumprogramms und der Generalstrukturplanung wird zunächst der konventionelle Vergleichswert errechnet, der feststellt, ob die Bauinvestitionsleistung den Grenzbetrag der Kreditdeckelung, zurzeit ca. 12,6 Mio. €, einhält. 8. Anschließend werden die Kosten des alternativen Finanzierungsmodells gegengerechnet und damit die Wirtschaftlichkeit dieses Finanzierungsmodells nachgewiesen. 9. Der konventionelle Vergleichswert und diese vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden der Kommunalaufsicht zwecks Vorentscheidung für oder gegen das geplante Vergabeverfahren vorgelegt und sind Grundlage für die nächste Kreditgenehmigung. 10. Sollte einer der beiden Punkte nicht eingehalten werden können, kann die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid das Antoniuskolleg nicht sanieren, die Genehmigung würde von der Kommunalaufsicht nicht erteilt und das Verfahren an dieser Stelle für die Gemeinde beendet sein. 11. Sollte der vorläufige Wirtschaftlichkeitsvergleich zu dem Ergebnis kommen, dass die Durchführung in dem geplanten Forfaitierungsverfahren durchgeführt und die Kreditdeckelgrenze eingehalten werden kann, kann das Vergabeverfahren weiterlaufen. 12. Die Obergrenze für die Investitionskosten ist im folgenden Verfahren immer der konventionelle Vergleichswert. 13. Vor der Vergabe ist nochmals eine abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung anhand der dann feststehenden konkreten Investitionssumme durchzuführen, bevor der Zuschlag erteilt werden kann. Vorher ist die Kommunalaufsicht erneut zu beteiligen. Deren Prüfung und Genehmigung erfolgt im Rahmen der Kreditgenehmigung. 14. Bis zu diesem Punkt sind die o.g. Unternehmen im Dezember 2009 beauftragt worden und die Mittel im Haushalt 2010 eingestellt (330.000 €). 15. Sobald die Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Sanierung und Zuschlagerteilung (wird nur erteilt, wenn die Punkte unter Ziffer 6 erfüllt sind) durch die Gemeinde vorliegt, können die übrigen Beteiligten (Gemeinderat, Salesianer, Malteser, Erzbistum, Kirchengemeinde) verbindliche Erklärungen abgeben. 16. Eine Zuschlagserteilung erfolgt nicht, ohne dass mit dem Rat und den Gremien der übrigen Beteiligten abgestimmte Verträge, bezogen auf die Eigentumsübertragung und die Schulträgerschaft abgeschlossen sind. Die Zuständigkeiten des Rates und seiner Ausschüsse bleiben unverändert. Für das weitere Verfahren ist nunmehr folgender Zeitablauf vorgesehen:
was bis wann
Prüfung des Raumprogramms 27.09.2010
Aufarbeitung der Berechnungen 15.10.2010
Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 31.10.2010
Prüfung durch Kommunalaufsicht 30.11.2010
Ausschreibung Teilnahmewettbewerb 01.12.2010
Abgabe der Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsfrist) 17.01.2011
Versenden der Verdingungsunterlagen 01.02.2011
Angebotsauswertung 15.05.2011
Aufforderung zum letzten Angebot 01.07.2011
Einreichung letzte Angebote (Angebotsfrist) 15.09.2011
Auswertung der Angebote 15.10.2011
Abschließender Wirtschaftlichkeitsvergleich 31.10.2011
Prüfung durch Kommunalaufsicht 30.11.2011
Erteilung des Zuschlages Mitte 12/2011
Bauzeit (18 bis 24 Monate) Herbst/Winter 2013
gez. Meng
* Dezernat 48 - Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken ** Dezernat 31 - Kommunalaufsicht, Katasterwesen

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