Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen

Veröffentlicht am 08.05.2009 in Wahlen

Festlegung des Kommunalwahltermins 2009
und Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte

Verkündungstermin am 26. Mai 2009

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den verfassungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August 2009 (VerfGH 3/09) sowie die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen (VerfGH 2/09) auf
Dienstag, 26. Mai 2009, 10.30 Uhr, Sitzungssaal I,
anberaumt.

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