Neunkirchen-Seelscheid bewegt sich. Besonders bei den Steuererhöhungen!

Veröffentlicht am 06.01.2021 in Finanzen

Anne Vogel

Die SPD Neunkirchen-Seelscheid hat sich bereits in ihrem Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2020 für den Erhalt der gemeindlichen Sportstätten ausgesprochen und setzte sich schon lange davor dafür ein, für den Schul- und Vereinssport bestmögliche Bedingungen zu erzielen. Am 19.08.2020 wurde im Rat der Gemeinde mehrheitlich von SPD/B90 GRÜNE und Wir-für-Neunkirchen-Seelscheid beschlossen, den Sportplatz Höfferhof im Bestand zu erhalten und das Sportlerheim zu sanieren.

Die CDU-Fraktion konnte für einen teuren und nicht notwendigen Komplettneubau, des nachweislich (Überprüfung durch die Bezirksregierung) für den Schulsport ausreichenden Sportplatzes, keine Mehrheiten finden. Ebenfalls mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wurde am 19.08.2020 beschlossen, die bereits für einen Leichtathletiksportplatz vorhandene Fläche der zentralen Sportanlage Breitscheid planerisch vorzusehen.

Am 16.12.2020 lag ein neuer CDU-Antrag zur Abstimmung vor. Mit neuer Ratsmehrheit wurde von CDU/B90 GRÜNE der Komplettneubau des Sportplatzes Höfferhof und der Bau eines weiteren Fußballfeldes auf dem Sportareal Breitscheid beschlossen – für beide Maßnahmen sollen kurzfristig und ohne Verzögerung Förderanträge gestellt werden.  

Die SPD-Fraktion hätte sich eine zur Entscheidungsfindung abwägende Debatte über tatsächliche Bedarfe, Abwendung von Steuererhöhungen für die Bürger/-innen der Gemeinde und konstruktive Vorschläge der Finanzierung gewünscht. Durch einen Geschäftsordnungsbeschluss der CDU wurde diese Diskussion unterbunden bzw. schon im Keim erstickt.

Der sportliche Ehrgeiz des Beschlusses von CDU/B90 GRÜNE, sich für den Ausbau der Sportstätten zu engagieren in allen Ehren – er berücksichtigt jedoch nicht, dass die entsprechende Landesförderung bereits sechsfach überzeichnet ist und von vielen Kommunen in Anspruch genommen wird. Zudem ist die Gemeinde derzeit schon für zwei Ersatzbauten von Sporthallen durch Landesförderungspläne berücksichtigt.

Auch wenn es paradox klingt – Förderung muss man sich leisten können – und sie muss gut geplant sein.

Der Kämmerer hatte zunächst schriftlich ausgeführt, dass die Gemeinde ohne Veranschlagung im Haushalt 2021 keine Förderungen beantragen kann.  Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 führt er jetzt an: „Zur Finanzierung der Abschreibungen und Zinsen auf die Eigenmittel beim Investitionspakt Sportstätteninfrastruktur ist eine zusätzliche Anhebung der Hebesätze der Grundsteuern A und B um jeweils 11 Punkte erforderlich.“  

Wie erklärt sich der „Sinneswandel“ von B90/GRÜNE innerhalb der letzten vier Monate? Dabei war man doch eigentlich mit der Einrichtung eines eigenständigen Ausschusses für Gebühren und Abgaben angetreten, um ein Signal für eine finanzielle Entlastung der Bürgerschaft auszusenden. 

So wie jetzt zusammen mit der CDU agiert wird, müssen wir uns alle darauf einstellen, ab 2021 wieder mit vermeidbaren Gemeindesteuererhöhungen zu rechnen.

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