CDU und FDP hatten Rot-Grün stets wegen hoher Neuverschuldung angegriffen. Gerade im Amt wird die schwarz-gelbe Landesregierung wortbrüchig und will noch im laufenden Jahr rund 1,55 Milliarden Euro mit Hilfe eines Nachtragshaushaltes ausgeben – selbstredend für „dringlichste Versäumnisse“ der rot-grünen Vorgänger.
Darin sind für die Krankenhausinvestitionsförderung 250 Millionen Euro enthalten. Der Pferdefuß: 100 Millionen Euro sind durch die Kommunen zu tragen. Für Neunkirchen- Seelscheid sind das 111.175 Euro zusätzlich und nicht etwa 100.00 Euro wie vergangene Woche von der CDU berichtet.
Auch mit Blick auf das „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“ lässt das Land seine Kommunen im Regen stehen.
Nordrhein-Westfalen erhielt für die Jahre 2016, 2017 und 2018 jeweils 434 Millionen Euro. Dazu beantragte die CDU-Landtagsfraktion am 22.11.2016, diese Mittel den Kommunen vollständig zur Verfügung zu stellen. Am 08.09.2016, nachdem der Antrag schon im Haushaltsausschuss abgelehnt wurde, kommentierte die stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Winkelmeier-Becker: „Es sei zu befürchten, dass Rot-Grün das Geld im Landeshaushalt versickern lässt. Die Landesregierung ist nicht bereit, die NRW-Kommunen gerecht zu entlasten. Für die Städte und Kommunen im Rhein-Sieg- Kreis wären das insgesamt 14,5 Millionen Euro.“
Im Wahlprogramm der Landes-CDU wurde versprochen, dass Bundesmittel, die dezidiert zur Erledigung kommunaler Aufgaben bestimmt sind, ohne jede Kürzung oder Einbehalt durch das Land an Kreise, Städte und Gemeinden weitergegeben werden. Auch die FDP-Fraktion forderte am
30.11.2016 im Landtag, dass wesentliche Anteile an die Kommunen zu geben sind. Nach der Regierungsübernahme durch CDU und FDP erfolgt nun die gänzliche Abkehr von dieser Position.
Lindner (FDP) nannte das einen Richtungswechsel in der Haushaltspolitik!
Ihre Haushaltsplanungen für 2018 hat die schwarz-gelbe Landesregierung zehn Wochen vor Jahresende noch nicht vorgestellt. Anders als in den Vorjahren liegen bisher als Grundlagen für den Gemeindehaushalt 2018 weder eine Modellrechnung zum Entwurf eines Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2018 noch Orientierungsdaten 2018 bis 2021 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung vor. Bis zum 30.11.2017 muss der Gemeinderat den Gemeindehaushalt 2018 verabschieden und der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorlegen.