Kommunale Haushalte nicht auf dem Rücken der Bürger/-innen austragen

Veröffentlicht am 18.11.2020 in Kreistagsfraktion

In einem Schreiben an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Sieg Kreis wurden die Eckdaten des Kreishaushaltes für 2021 und 2022 bekannt gegeben. Die Kommunen sollen nicht noch zusätzlich durch eine hohe Kreisumlage belastet werden. Die Kreisverwaltung schlägt deshalb vor, dass die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen werden soll. „In Höhe von insgesamt 40 Mio. EURO sollen die kreisangehörigen Kommunen in den kommenden beiden Jahren entlastet und die Kreisumlage niedrig gehalten werden. Aber dies ist mit Blick auf die nachfolgenden Jahre nur eine kurzfristige Lösung“, führt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion, Nicole Männig-Güney, aus.

Die finanzielle Lage der Kommunen ist nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie angespannt: Steigende Sozialausgaben, sinkende Zuweisungen und wegbrechende Steuereinnahmen drohen nun auch die in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in den Kommunen zunichte zu machen.

Die Corona bedingten Mehraufwendungen in 2020 und 2021 können isoliert und gesondert abgeschrieben werden, während für die Jahre 2022 und folgende noch keine Regelung vorliegt. „Auch im Kreishaushalt sollten der Mehraufwand durch Corona isoliert werden und im Rahmen der Haushaltsberatungen auch die Zeitspanne der Entlastung für die Kommunen diskutiert werden“, so der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Denis Waldästl.

Die SPD-Kreistagsfraktion sieht derweil vor allem Land und Bund in der Pflicht, die Kommunen zu entlasten und somit die Auswirkungen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte in Grenzen zu halten. „Die finanzielle Belastung der Krise darf nicht bei den Kommunen landen und diese zu massiven Erhöhungen der Grundsteuer B oder der Gewerbesteuer zwingen. Für die SPD ist beides keine Option“, betont Waldästl. „Wir setzen darauf, dass die finanziellen Zuweisungen von Land und Bund an die Kommunen deutlich erhöht, die Sonderabschreibungen für Corona sowie die Möglichkeit für Haushaltssicherungskonzepte verlängert werden,“ führt Waldästl aus.

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