„Bebauungsplan Erlenbitze“

Veröffentlicht am 02.05.2019 in Stadtentwicklung

Die unstreitigen Probleme auf dem Wohnungsmarkt sind inzwischen jedem bekannt. Um der Wohnungsnot im Rhein-Sieg-Kreis Herr zu werden, müssen kreisweit bis 2030 insgesamt 30.000 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Aus diesem Grunde ist es auch in Neunkirchen-Seelscheid unerlässlich, nicht nur neue Bebauungspläne aufzustellen, sondern auch dafür zu sorgen, dass die dann baureifen Grundstücke zügig bebaut oder zur Bebauung verkauft werden. Und dass neue Bebauungspläne rechts- und bestandssicher aufzustellen sind, damit sie nach dem Satzungsbeschluss nicht sofort vom Verwaltungsgericht für nichtig erklärt werden, ist ebenso selbstverständlich. Bauen, bauen, bauen ist als Zielvorgabe zur Lösung der Wohnungsnot in aller Munde.

 

Doch alles das wollten CDU und FDP in der letzten Ratssitzung am 09.04.2019 nicht hören, weil den beiden Parteien (aus welchem Grund auch immer) nur daran gelegen ist, den 8.000 qm großen Acker eines einzelnen Grundstückseigentümers zu Bauland aufzuwerten, ohne ihm gleichzeitig aufzulegen, die neuen Baugrundstücke zügig zu bebauen oder bebauen zu lassen oder zur Bebauung zu verkaufen. Jetzt schlagen CDU und FDP in den örtlichen Nachrichtenbörsen (z.B. Facebook) äußerst wild um sich und verbreiten bewusst Falschmeldungen (fake news).

 

Jeder, der das Mitteilungsblatt durchliest oder Stadtanzeiger / Rundschau bezieht, weiß, dass wir uns für die Ausweisung von neuen Bauparzellen intensiv einsetzen. Wir setzen uns aber genauso intensiv dafür ein, dass die dann neuen Baugrundstücke auch schnellsten bebaut werden.

 

Grundlage für den 2018 vom Rat gefassten Aufstellungsbeschluss für den „Bebauungsplan Erlenbitze“ war der Wunsch des Grundstückseigentümers, „ … die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitnahe Realisierung der Wohnbebauung zu schaffen“ (O-Ton siehe Begründung). Dies war und ist die Grundlage für das eingeleitete Bebauungsplanverfahren.

 

Der Grundstückseigentümer erklärte allerdings im weiteren Verfahren, er wolle zuerst maximal zwei Wohnhäuser errichten. Der Wunsch des Grundstückseigentümers, große Teile des Grundstücks für nachfolgende Generationen vorhalten und von den zukünftigen Wertsteigerungen der neuen Baugrundstücke profitieren zu wollen, darf aber für die Gemeinde kein Grund sein, von der zeitnahen Durchsetzung des Bebauungsplanes abzuweichen. Planungen ausschließlich zum Vorteil Einzelner lehnen wir strikt ab! Wir sind und bleiben dem Wohl der Gemeinde verpflichtet.

 

Deshalb ist und bleibt richtig: Wir werden auch zukünftig neue Bebauungspläne aufstellen, wenn sichergestellt wird, dass auf den neu geschaffenen Baugrundstücken auch wirklich zügig gebaut wird. Das ist nicht nur ein Beitrag zur Lösung der Wohnungsnot, sondern auch im Sinne aller Nachbarn der neuen Bauvorhaben, damit diese Nachbarn nicht über lange Jahre immer wieder neu Baustellendreck und -lärm ertragen müssen.

 

Wir bleiben dabei: Wenn der Grundstückseigener die Verpflichtung akzeptiert, innerhalb von drei Jahren alle Grundstücke zu bebauen oder zur Bebauung zu verkaufen, dann und nur dann wird aus den 8.000 qm Ackerland zügig Bauland!

 

Peter Schmitz

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