Peter Schmitz, SPD-Fraktions-vorsitzender Das vom Rhein-Sieg-Kreis in Auftrag gegebene Empirica-Gutachten von 2016 hat festgestellt, dass bis 2030 insgesamt 30.000 Wohneinheiten im Kreis geschaffen werden müssen. Auch hier in Neunkirchen-Seelscheid beklagen alle Parteien die Wohnungsnot und suchen nach schnellen Lösungen. Problematisch sind in diesem Zusammenhang die zu erwartenden Preissteigerungen für baureife Grundstücke. Der Grund ist simpel: Die Grundstücksnachfrage übertrifft das Angebot.
Und selbst wenn neue Bebauungspläne aufgestellt sind, werden viele Grundstücke häufig deshalb nicht bebaut oder verkauft, weil die Eigentümer überwiegend keinen eigenen zusätzlichen Wohnungsbedarf haben und weil das Geld aus einem sofortigen Verkauf kaum lockt. Stattdessen setzen viele Eigentümer auf Preissteigerungen und nutzen die Baugrundstücke als langfristige Geldanlage.
In diesem Dilemma steckt auch Neunkirchen-Seelscheid.
Um dem entgegenzuwirken gibt es in der Ratssitzung am 27.11.2018 die Möglichkeit, vor Rechtskraft der Bebauungspläne „Birkenfeld-Nord“ und „Schöneshof Erlenbitze“ jeweils ein Baugebot nach § 176 BauGB auszusprechen oder die zügige Bebauung mit den Grundstückseigentümern zu vereinbaren.
Dabei sei auch daran erinnert, dass die Wohnungsnot und die starke Baugrundstücksnachfrage von den jeweiligen Grundstückseigentümern als Hauptgrund für ihren Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes genannt wurden.
Außerdem spricht für eine zügige Bebauung, dass die an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Anwohner den zu erwartenden Baustellendreck und -lärm zeitlich begrenzt wissen wollen. Den Anwohnern darf nicht zugemutet werden, nach Rechtskraft des Bebauungsplanes über lange Jahre verteilt Dreck und Lärm in Kauf nehmen zu müssen.
Aus allen diesen Gründen beantragt die SPD-Fraktion nachfolgende Beschlussergänzungen jeweils bei den beiden Tagesordnungspunkten:
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 N "Birkenfeld-Nord"
- Bebauungsplan Nr. 66 N „Schöneshof Erlenbitze"
"Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beauftragt die Verwaltung, die Bebauung innerhalb von drei Jahren ab Rechtskraft des Bebauungsplanes durch eine verpflichtende Erklärung des Grundstückseigentümers in einem zur ordnungsgemäßen Erschließung sowieso notwendigen Städtebaulichen Vertrag zu sichern und das Ergebnis dem Energie-, Umwelt- und Planungsausschuss rechtzeitig vor Inkraftsetzung des Bebauungsplanes vorzulegen."