Die SPD-Fraktion beantragt, im Rat der Gemeinde folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid fordert alle Entscheidungsträger in Bund und Land auf, die finanziellen Grundlagen für eine breit angelegte kommunale Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 hinaus sicherzustellen.
Begründung:
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets haben SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Ende 2010/Anfang 2011 im Vermittlungsverfahren durchgesetzt, dass der Bund 400 Millionen Euro jährlich für die Schaffung von Stellen in der Schulsozialarbeit zur Verfügung stellt.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über eine bis zum 31.12.2013 befristete zusätzliche Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, wobei eine Weiterfinanzierung nicht vorgesehen ist. Die neuen Strukturen der Schulsozialarbeit haben sich in Neunkirchen-Seelscheid jedoch bestens bewährt.
Mit dem Ansatz früher und zielgerichteter Hilfen im Primarbereich eröffnet die neue Schulsozialarbeit insbesondere Kindern aus bildungsfernen Haushalten einen besseren Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
In der zentralen Phase des Übergangs von der schulischen in die berufliche Ausbildung leistet die Schulsozialarbeit einen zentralen Beitrag für einen beruflichen Einstieg und die Vermeidung sozialer Bedürftigkeit.
Schulsozialarbeit stellt damit in Neunkirchen-Seelscheid ein wirkungsvolles Instrument zur optimalen Vermittlung von Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche dar.
Aufgrund der nach wie vor angespannten Finanzlage der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist eine Weiterführung der zwischenzeitlich gut etablierten Arbeit nur mit einer weiteren finanziellen Unterstützung des Bundes oder des Landes möglich.
Da die Schulsozialarbeit als Ergebnis des Vermittlungsausschusses ein tragender, begleitender Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepakets ist, muss die Fortsetzung der Förderung durch den Bund gefordert werden. Andernfalls fiele die weitere Finanzierung den Kommunen zu, die dann diese im Kern bundesseitig initiierten Maßnahmen zu finanzieren hätten.
Die Entwicklung der Ausgaben für die Regel- bzw. Antragsleistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2012 hat gezeigt, dass die in der Finanzplanung des Bundes vorgesehenen Mittel absehbar nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Von den im Bundeshaushalt eingeplanten Mitteln in Höhe von gut 700 Mio. Euro wurden nach der aktuellen Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit lediglich gut 430 Mio. Euro für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets benötigt. Im Rahmen der nach § 46 SGB II ab dem Jahr 2013 vorgesehenen Revision der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft sollte ein Weg für eine langfristige Finanzierung der Schulsozialarbeit mit einem Bundesanteil erreicht werden, ohne zusätzliche Lasten für den Bundeshaushalt zu erzeugen. Das Land Nordrhein-Westfalen muss dabei die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten insbesondere über den Bundesrat ausschöpfen, um eine entsprechende Regelung zu forcieren.